Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung der Gemeinde Dummerstorf für das Haushaltsjahr 2019 und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Dummerstorf zur Entlastung des Bürgermeisters wird die vorbehaltslose Entlastung gemäß § 60 Abs. 5, Satz 2 Kommunalverfassung M-V erteilt.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit gemäß § 60 Abs. 6 Kommunalverfassung M - V öffentlich bekannt gemacht und liegt vom 18.01.-26.01.2023 im Rathaus der Gemeinde Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf, Zimmer 1 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Dummerstorf, 06.12.2022
| gez. Wiechmann | Siegel |
| Bürgermeister | |