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Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes

für das Vorhaben Netzverstärkung Region Rostock (BBPlG Vorhaben Nr. 52), 380 kV-Höchstspannungsleitung Güstrow - Bentwisch - Gnewitz (Abschnitt Bentwisch - Güstrow)

I.

Die Vorhabenträgerin, die 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2 in 10577 Berlin, plant die Gesamtmaßnahme Netzverstärkung Region Rostock (BBPlG Vorhaben Nr. 52), 380 kV-Höchstspannungsleitung Güstrow - Bentwisch - Gnewitz, die aus zwei Einzelmaßnahmen besteht. Für die oben genannte Einzelmaßnahme 380 kV-Höchstspannungsleitung Bentwisch - Güstrow hat sie die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBI l S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), in Verbindung mit den §§ 1 und 72 bis 75 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 6. Mai 2020 (GVOBl. M-V 2020, S. 410), beantragt. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Das Gesamtvorhaben befindet sich als Vorhaben Nr. 52 in der Anlage zu § 1 Abs. 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) als „Höchstspannungsleitung Güstrow - Bentwisch - Sanitz/Gnewitz/Dettmannsdorf/Marlow; Drehstrom Nennspannung 380 kV, mit den Einzelmaßnahmen Güstrow - Bentwisch und Bentwisch - Sanitz/Gnewitz/Dettmannsdorf/Marlow“. Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt Bentwisch - Güstrow. Die Vorhabenträgerin plant in diesem Abschnitt die Errichtung und den Betrieb einer 380 kV-Leitung mit 4.080 Ampere Stromtragfähigkeit.

Das beantragte Vorhaben (Abschnitt Bentwisch - Güstrow) verläuft auf den Gebieten der Barlachstadt Güstrow sowie der Gemeinden Lüssow, Mistorf, Hohen Sprenz, Dolgen am See, Wiendorf, Dummerstorf, Roggentin, Broderstorf und Bentwisch.

Beschreibung des Trassenverlaufs

Die im gegenständlichen Planfeststellungsverfahren beantragte 380 kV-Freileitung von Bentwisch nach Güstrow weist eine Trassenlänge von ca. 37,5 km auf und folgt in ihrem Verlauf überwiegend der bereits bestehenden 380 kV-Freileitung Bentwisch - Güstrow mit den Leitungsnummern 543/544. Im Bereich Hohen Schwarfs, Dummerstorf und Kavelstorf verlässt die beantragte Freileitung die Bündelung mit der Bestandsleitung und bündelt mit der Bahnstrecke Kavelstorf - Rostock Seehafen.

Der Abstand zu der zu bündelnden Freileitung beträgt weniger als bzw. ist gleich 200 Meter. Auf der Streckenlänge von ca. 37,5 km ist der Neubau von 97 Masten vom Umspannwerk in Bentwisch bis zum Umspannwerk in Güstrow geplant. Die Masten stehen überwiegend im Gleichschritt mit den bestehenden Masten der parallelen 380 kV-Bestandsleitung Nr. 543/544 zwischen Bentwisch und Güstrow.

Die geplante 380 kV-Neubauleitung beginnt am Portal auf der Südseite des Umspannwerkes (UW) Bentwisch bei Neu Harmstorf. Dieser Bereich wird derzeit von der Kraftwerksleitung Rostock-Bentwisch genutzt. Um eine Überkreuzung der bestehenden Kraftwerksleitung und der beantragten 380 kV-Leitung zu vermeiden, ist als Folgemaßnahme ein Umbau und eine Verlegung des Portalansprungs und weiterer Masten der Kraftwerksleitung vor dem UW vorgesehen. Von der Südseite des Umspannwerkes verläuft die beantragte Freileitung dann zunächst in südöstliche Richtung parallel zu der 380 kV-Bestandsleitung Bentwisch-Güstrow Nr. 543/544, nördlich an der Siedlung Neuendorf vorbei, ehe sie sodann nach Süden schwenkt und Gewerbeflächen sowie eine Photovoltaikanlage in Neu Roggentin (Broderstorf) und Roggentin quert. Anschließend verläuft die beantragte Trasse weiterhin parallel zu der 380 kV-Bestandsleitung Bentwisch-Güstrow Nr. 543/544 und quert dabei die 110 kV-Freileitung Bentwisch-Schutow und die 220 kV-Freileitung Bentwisch-Güstrow. Anschließend wird der Lauf der Kösterbeck gequert.

Im weiteren Verlauf verlässt die beantragte Trasse sodann nördlich der Ortslage Hohen Schwarfs den Parallelverlauf zur 380 kV-Bestandsleitung Bentwisch-Güstrow Nr. 543/544 und verläuft in südsüdwestliche Richtung. Sodann wird die Bahnstrecke Kavelstorf-Rostock Seehafen gekreuzt. Dem Verlauf der Bahnstrecke folgt die beantragte Trasse anschließend auf deren Westseite in südliche Richtung und quert in ihrem weiteren Verlauf die Bundesautobahn A 20 westlich des Autobahnkreuzes Rostock. Sie knickt sodann nach Südwesten ab und kreuzt die Bahnstrecke Neustrelitz-Warnemünde. Im Anschluss führt sie zwischen dem Nordenschen Hof (Dummerstorf) und einer Windenergieanlage hindurch, um anschließend westlich der zu Kavelstorf gehörenden Bebauung am Dammer Weg abermals die Richtung nach Südosten zu wechseln. Die beantragte Trasse führt folgend westlich vorbei am ebenfalls zu Kavelstorf gehörenden Ausbau Reez, ehe sie danach wieder nach Süden schwenkt und sodann im Bereich nordöstlich der Ortslage Klingendorf wieder parallel zu der 380 kV-Bestandsleitung Bentwisch-Güstrow Nr. 543/544 verläuft.

Diesem engen Parallelverlauf mit der 380 kV-Bestandsleitung Bentwisch-Güstrow Nr. 543/544 folgt die Leitung - mit einer geringfügigen Abweichung in einem kurzen Abschnitt zur Querung des Bachlaufs der Zarnow südöstlich von Klingendorf - bis zum UW Güstrow. Auf dieser Strecke wird der Lauf des Hohen Sprenzer Mühlbachs überspannt. Die beantragte Trasse und die parallel verlaufende 380 kV-Bestandsleitung Bentwisch-Güstrow Nr. 543/544 knicken sodann in ihrem weiteren Verlauf Richtung Südwesten ab, um anschließend wieder in südliche Richtung zu schwenken. Die beantragte Trasse führt dann westlich vorbei an Karow (Gemeinde Lüssow) und im weiteren Verlauf westlich vorbei an Strenz (ebenfalls Gemeinde Lüssow). Anschließend knickt die beantragte Trasse nach Südosten ab und wird schließlich in einem kurzen Abschnitt in den Spannfeldern der Trasse der 380 kV-Bestandsleitung Bentwisch-Güstrow Nr. 543/544 geführt. Als Folgemaßnahme ist vorgesehen, die bestehende 380 kV-Bestandsleitung Bentwisch-Güstrow Nr. 543/544 in diesem kurzen Abschnitt zwischen zwei Masten unter Einfügung eines zusätzlichen Tragmastes nach Norden zu verschieben.

Die beantragte Trasse schwenkt anschließend nach Westen in die Trasse der dort verlaufenden 380 kV-Leitung Krümmel-Güstrow 423/424. In diesem Bereich ist als weitere Folgemaßnahme der Rückbau des dort verlaufenden Abschnittes der 380 kV-Leitung Krümmel-Güstrow 423/424 vorgesehen. Anschließend führt die beantragte Trasse nordöstlich um das UW Güstrow herum, bindet in dieses von Osten ein und endet dort.

Planunterlagen

Die vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung des § 43m EnWG umfassen insbesondere:

  • Erläuterungsbericht (einschließlich Zusammenfassung der Umweltauswirkungen des Vorhabens i.S.d. § 43m Abs. 1 Satz 3 EnWG, Erläuterungen zur Auswahlentscheidung für den beabsichtigten Verlauf der Trasse und Erläuterungen zu den Folgemaßnahmen Verschiebung der Endmasten 18 und 19 der Kraftwerksleitung 545/546 sowie Verschiebung der Masten 104 und 105 der Bestandsleitung 543/544)
  • Übersichtskarten, Lagepläne, Profil- und Trassenpläne sowie Bauwerks- und Kreuzungsverzeichnis
  • Wasserhaltungskonzept
  • Rechtserwerbspläne und -verzeichnisse
  • Lagepläne Wald und Hag
  • Immissionsschutzrechtliche Unterlagen (Elektromagnetische Verträglichkeit, Schallemissionen sowie Baulärm)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (einschließlich Herleitung der artenschutzrechtlichen Minderungsmaßnahmen gem. § 43m Abs. 2 EnWG)
  • Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen
  • Wasserrechtlicher Fachbeitrag
  • Ergänzende Unterlagen Umwelt (Kartierungen Biotope und Fauna)

II.

Für das beantragte Vorhaben (Abschnitt Bentwisch - Güstrow) ist gemäß § 43m Abs. 1 Satz 1 EnWG von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abzusehen.

III.

1.

Gemäß § 43a Satz 2 EnWG wird die Auslegung des Plans dadurch bewirkt, dass die Dokumente auf der Internetseite der für die Auslegung zuständigen Behörde zugänglich gemacht werden. Die Planunterlagen stehen daher in der Zeit

vom 3. Februar 2025 bis einschließlich 3. März 2025

für die Dauer eines Monats auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern unter

http://wm.regierung-mv.de/pfv-bentwisch-guestrow

der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Daneben werden die Dokumente auf den Internetseiten der Barlachstadt Güstrow (unter https://www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekanntmachungen/sonstige-oeffentliche-bekanntmachungen), des Amtes Güstrow-Land (unter https://www.amt-guestrow-land.de/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen-amt-guestrow-land.html), des Amtes Laage (unter https://www.amt-laage.de/seite/499155/sonstige-%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen.html), des Amtes Schwaan (unter https://www.schwaan.de/amt-schwaan/sonstige-oeffentliche-bekanntmachungen-des-amtes/), der amtsfreien Gemeinde Dummerstorf (unter https://www.dummerstorf.de/bekanntmachungen/), des Amtes Carbäk (unter https://www.amtcarbaek.de/news/index.php?rubrik=1) sowie des Amtes Rostocker Heide (unter https://www.amt-rostocker-heide.de/amt-rostocker-heide/bekanntmachungen/) zugänglich gemacht.

Auf Verlangen wird den Beteiligten eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt (§ 43a Satz 3 EnWG). Dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind (z.B. USB-Stick). Das Verlangen ist während der Dauer der Auslegung an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zu richten (Frau Lydia Dietz, Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, Tel.: 0385/588-15523, E-Mail: L.Dietz@wm.mv-regierung.de).

2.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG M-V bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. spätestens bis

einschließlich 17. März 2025 (Montag)

bei folgenden Behörden schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin

Öffnungszeiten: nach Vereinbarung

Ansprechpartnerin: Frau Lydia Dietz, Telefon: 0385/588-15523,

E-Mail: L.Dietz@wm.mv-regierung.de

Barlachstadt Güstrow, Baustraße 33, 18273 Güstrow, Raum 409

Öffnungszeiten: Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ansprechpartnerin: Frau Barbara Mahnke, Telefon: 03843/769-436,

E-Mail: barbara.mahnke@guestrow.de

Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, 18273 Güstrow, Zimmer 205

Öffnungszeiten: Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ansprechpartnerin: Frau Alana Engelbrecht, Telefon: 03843/693338,

E-Mail: a.engelbrecht@amt-guestrow-land.de

Amt Laage, Hauptstraße 20, 18299 Laage, Bürgerservice

Öffnungszeiten: Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ansprechpartnerin: Frau Carina Buick, Telefon: 038459/335-0,

E-Mail: info@stadt-laage.de

Amt Schwaan, Pferdemarkt 2, 18258 Schwaan

Öffnungszeiten: Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Ansprechpartnerin: Frau Madlen Dietzold, Rathaus II, Zimmer 2.10,

Telefon: 03844/841165,

E-Mail: bauverwaltung@schwaan.de

Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf, Raum 11

Öffnungszeiten: Dienstag: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Ansprechpartnerin: Frau Nicole Burow, Telefon: 038208/62830,

E-Mail: n.burow@dummerstorf.de

Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf, Bauamt (Erdgeschoss)

Öffnungszeiten: Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ansprechpartnerin: Frau Marie Farclas, Telefon: 038204/718-21,

E-Mail: marie.farclas@amtcarbaek.de

Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande, 1. Obergeschoss, Bau- und Entwicklungsamt, Zimmer 2.07

Öffnungszeiten: Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Ansprechpartnerin: Frau Nicole Kehrhahn-von Leesen, Telefon: 038201/5000,

E-Mail: info@amt-rostocker-heide.de

Die Erhebung von Einwendungen zur Niederschrift vor Ort erfordert gegebenenfalls eine vorherige Terminabsprache bei den oben genannten Behörden unter den jeweils angegebenen Kontaktdaten.

Für Vereinigungen i.S.v. § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG M-V gelten die vorstehenden Ausführungen für die Abgabe von Stellungnahmen entsprechend.

Die vorgenannte Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden. Zur Fristwahrung ist der Tag des Eingangs der Einwendung oder Stellungnahme bei der Behörde maßgeblich, nicht das Datum des Poststempels. Der Eingang von Einwendungen und Stellungnahmen wird nicht bestätigt.

Einwendungen und Stellungnahmen gegen das Vorhaben müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Einwendungsschreiben sollen zudem Vor- und Zunamen, die volle Anschrift und die eigenhändige Unterschrift des Einwenders enthalten. Dies gilt in entsprechender Weise für Vereinigungen i.S.v. § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG M-V.

Bei Einwendungen und Stellungnahmen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar enthalten oder dem Erfordernis, dass Vertreter nur eine natürliche Person sein kann, nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 1 und 2 sowie § 72 Abs. 2 VwVfG M-V).

Mit Ablauf der Einwendungs- und Stellungnahmefrist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, gem. § 73 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwVfG M-V für dieses Planfeststellungsverfahren ausgeschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihr Beauftragten gem. § 43a Satz 1 Nr. 2 EnWG zur Verfügung zu stellen sind, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind gem. § 43a Satz 1 Nr. 2 EnWG zu beachten. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind. Auf diese Möglichkeit wird hiermit hingewiesen.

3.

Nach dem Ablauf der Einwendungs- und Stellungnahmefrist wird das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, wenn Einwendungen oder Stellungnahmen eingereicht wurden, über die Durchführung eines Erörterungstermins gem. § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG M-V entscheiden. Ein Erörterungstermin findet gern. § 43a Satz 1 Nr. 3 EnWG nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind, ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf privatrechtlichen Titeln beruhen, oder alle Einwender auf eine Erörterung verzichten.

4.

Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser gem. § 73 Abs. 6 Satz 2 VwVfG M-V mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, die Vorhabenträgerin sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden gem. § 73 Abs. 6 Satz 3 VwVfG M-V von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und der Vorhabenträgerin mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese gem. § 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG M-V durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Entschädigungsansprüche werden, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

5.

Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen, die Abgabe von Stellungnahmen, die Teilnahme am Erörterungstermin oder für einen Bevollmächtigten entstehen, werden nicht erstattet.

6.

Über die Zulässigkeit des Vorhabens und die erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Als mögliche Entscheidungen kommen die Zulassung des Vorhabens - ggf. verbunden mit Schutzanordnungen und sonstigen Nebenbestimmungen - durch Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses oder die Ablehnung des Antrags auf Planfeststellung in Betracht. Der Planfeststellungsbeschluss wird der Vorhabenträgerin zugestellt. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde mit der Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird und zusätzlich mit seinem verfügenden Teil und der Rechtsbehelfsbelehrung sowie einem Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet, auf das sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, verbreitet sind, bekanntgemacht wird (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG).

7.

Von Beginn der Auslegung der Pläne an tritt für die betroffenen Flächen eine Veränderungssperre nach § 44a Abs. 1 EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

8.

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o.g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit der Einwender beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Stelle, die die Daten erhebt, darf die Daten an die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde und an von ihr beauftragte Dritte sowie an die Vorhabenträgerin und von ihr beauftragte Dritte zur Auswertung der Einwendungen weitergeben. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz M-V. Sofern der Name und die Anschrift des Einwenders für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind, sollen Name und Anschrift auf Verlangen des Einwenders vor der Weitergabe der Einwendung an die Vorhabenträgerin oder von ihr beauftragte Dritte unkenntlich gemacht werden.

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat der Betroffene das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Anträge auf Auskunft zu den erhobenen personenbezogenen Daten im Planfeststellungsverfahren sind zu richten an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht dem Betroffenen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).

Hinsichtlich der Informationen nach Artikel 12 bis 14 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf das bei Auslegung den Planunterlagen beigefügte Hinweisblatt zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren verwiesen. Diese Hinweise zum Datenschutz sind auch im Internet unter:

https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/

einsehbar.

Schwerin, den 18.12.2024

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde