Um weitere Gewerbeansiedlungen im Großgewerbestandort am Autobahnkreuz A 19/A 20 und der Autobahnabfahrt Dummerstorf sowie der L 39 zu ermöglichen, wird für einen vierten Bauabschnitt des Industrie- und Gewerbeparks der Bebauungsplan Nr. 31 aufgestellt (s. Übersichtsplan in der Anlage). Dazu wurde der Aufstellungsbeschluss am 31.08.2021 gefasst. Aus Sicht der Gemeinde ist eine Wiederbelebung der Dummerstorfer Mühle durch die Ansiedlung von Gastronomie, Beherbergung, z.B. Motel und Unterkünfte für LKW-Fahrer, und damit verbundene LKW- und PKW-Stellplätze sowie einer Tankstelle vorstellbar. Darüber hinaus können zur Unterstützung der E-Mobilität Schnelllade-Stationen für Elektrofahrzeuge eingeordnet werden. Vergnügungsstätten sollen ausgeschlossen werden. Die Gemeindevertretung hat am 12.09.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 gebilligt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 und der Vorentwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit
vom 24.10.2023 bis zum 10.11.2023
während der Dienstzeiten im Rathaus Dummerstorf, Bauverwaltung, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus:
| montags | 9:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr |
| dienstags | 9:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| mittwochs | 9:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr |
| donnerstags | 8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr |
| freitags | 9:00 bis 11:30 Uhr |
Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter http://www.dummerstorf.de/index.php einsehbar.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorge- bracht werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Dummerstorf unter http://www.dummerstorf.de/index.php verfügbar.