| (1) | Die Benutzungs- und Entgeltordnung gilt für folgende Einrichtungen der Gemeinde Dummerstorf: | |
| • | Dorfgemeinschaftshäuser (DGH) in Kessin, Kavelstorf, Prisannewitz, Lieblingshof, |
| • | Mehrgenerationenhaus (MGH) Dummerstorf |
| • | Turnhalle Dummerstorf, Foyer als separater Raum |
| • | Gutshaus Bandelstorf |
| • | Veranstaltungsräume der FFw Damm-Reez, FFw Groß Potrems, FFw Petschow, |
| (2) | Die betreffenden Räume und Einrichtungen stehen nach Maßgabe der nachstehenden Kriterien für die Durchführung kultureller, sozialer, privater, gesellschaftlicher/politischer, sportlicher und sonstiger im öffentlichen Interesse liegender Veranstaltungen zur Verfügung. | |
| (3) | Anspruch auf eine Nutzung durch Dritte besteht nicht. | |
| (1) | Die Benutzung der Einrichtungen entsprechend § 1 Abs. 1 ist beim Bürgermeister der Gemeinde Dummerstorf grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Der rechtzeitig vorzulegende Antrag muss den Namen und die Anschrift des/der volljährigen Verantwortlichen sowie Angaben über Art und voraussichtliche Dauer der beabsichtigten Nutzung enthalten. Einzelheiten für die Durchführung der Veranstaltung sind spätestens 7 Tage vor dieser durch den Antragsteller mit dem Vermieter abzustimmen. |
| (2) | Über den Antrag entscheidet der Bürgermeister. Die Entscheidungsbefugnis kann vom Bürgermeister delegiert werden. Über weitere oder abweichende Vereinbarungen außerhalb der Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Dummerstorf entscheidet der Bürgermeister. |
| (3) | Die Zulassung zur Nutzung erfolgt grundsätzlich schriftlich und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. |
| (4) | Der Bürgermeister ist berechtigt, eine bereits erteilte Nutzungszusage aus wichtigem Grund zu widerrufen. Bei widerruf entfallen jegliche Ersatzansprüche. |
| (5) | Die Nutzungszusage ist nicht auf Dritte übertragbar. |
| (1) | Antrags- und nutzungsberechtigt sind Vereine, Verbände, Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen, die ihren Wirkungsbereich oder Wohnsitz in der Gemeinde Dummerstorf haben. | |
| (2) | Darüber hinaus können die Räume und Einrichtungen sonstigen Antragstellern, unter Darstellung der beabsichtigten Nutzung, zur Verfügung gestellt werden. | |
| (3) | Die Gemeinde Dummerstorf behält sich das Recht vor, den Antragsteller/Nutzungsberechtigten für die Gebührenerhebung einer der in Absatz 4 genannten auf ihn zutreffenden Nutzergruppe einzuordnen. | |
| (4) | Nutzergruppe I: | |
| Die Nutzung der kommunalen Dorfgemeinschaftshäuser für | |
| - | Schulen, deren Schulträger die Gemeinde ist, |
| - | die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dummerstorf und |
| - | für Sitzungen, Tagungen etc. der Gemeinde Dummerstorf |
| Nutzergruppe II: | |
| Gemeinnützige Vereine, Verbände und Gruppen, die in der Gemeinde Dummerstorf ansässig sind bzw. deren Tätigkeitsbereich innerhalb der Gemeinde liegt und deren vereinsgemäßer Satzungszweck nachweislich in einer besonders förderwürdigen sozialen und gemeinwesensorientierten Arbeit besteht. Einwohner/-innen der Gemeinde Dummerstorf für private Feierlichkeiten. | |
| Nutzergruppe III: | |
| Alle anderen natürlichen und juristischen Personen. | |
| (5) | Antragssteller, deren Tätigkeit sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen den Landkreis Rostock oder seinen Gemeinden richtet, sind von der Nutzung ausgeschlossen. Der Ausschluss kann auch nach einer bereits erfolgten Nutzungszusage erfolgen, wenn entsprechende Tatsachen erst später bekannt werden. Schadensersatzansprüche entstehen durch den Nutzungsausschluss nicht. | |
| (1) | Die Räume und Einrichtungen dürfen nur zu dem in der Nutzungszusage vereinbarten Zweck und der vereinbarten Zeit benutzt werden; sie stehen in dem Zustand zur Verfügung, in dem sie sich befinden. |
| (2) | Soweit dies in der Nutzungszusage nicht ausdrücklich ausgeschlossenen oder eingeschränkt wurde, können die vorhandene Einrichtung und das Mobiliar bestimmungsgemäß mitbenutzt werden. |
| (3) | In den in dieser Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Dummerstorf aufgeführten Einrichtungen ist in der Nutzungsgebühr enthalten, sofern vorhanden, eine Küche, die durch die Veranstaltung anfallenden Betriebs- und Heizkosten nach der BetrkV in seiner aktuellen Form sowie die Gemeindeverwaltungskosten. Es können einzelne Kosten für die Eindeckung oder andere Aufwendungen entstehen. Näheres regeln die Nutzungsverträge. |
| (4) | Das Aufstellen und/oder der Anschluss von eigenen Geräten und eigenen Einrichtungsgegenständen bedürfen der Genehmigung des Eigentümers bzw. des Vermieters. |
| (5) | Das Rauchen in den Räumen aus § 1 Abs. 1 ist nicht gestattet. |
| (6) | Überlassungen der Räumlichkeiten im Sinne einer Untervermietung sind ausgeschlossen. |
| (1) | Vor der Nutzungszusage hat der Antragsteller oder ein von ihm zu benennender Verantwortlicher den Inhalt dieser Benutzungs- und Entgeltordnung anzuerkennen. Der Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung der Benutzungs- und Entgeltordnung. |
| (2) | Während der Nutzung hat ein vom Nutzer zu benennender Verantwortlicher ständig anwesend zu sein, solange bis alle Besucher die Veranstaltung verlassen haben. |
| (3) | Beim Durchführen von Veranstaltungen hat der Nutzer, entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften, ausreichend Aufsichts-, Ordner- und ggf. Sanitätspersonal zu stellen. Der Benutzer hat für die Einhaltung der bestehenden jugendschutz-, ordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu sorgen und bestehende Haus-/Hallenordnungen, Nutzungsordnungen, Auflagen und Richtlinien zu beachten. |
| (4) | Der Nutzer ist verpflichtet die ordnungsgemäße Beschaffenheit der überlassenen Räume einschließlich der Zugangswege, Außenanlagen, Parkplätze sowie der Einrichtungsgegenstände und Geräte vor der Nutzung zu überprüfen und hat sicherzustellen, dass im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung keine Gefährdungen auftreten. Die Verkehrssicherungspflicht in und um das Objekt übergeht an den Nutzer. Er hat ferner sicherzustellen, dass schadhafte Einrichtungsgegenstände und Geräte nicht benutzt werden. Festgestellte Schäden sind unverzüglich telefonisch der Gemeinde zu melden. Die Feuerwehrzufahrten und Rettungswege sind ständig freizuhalten. |
| (5) | Nach Abschluss der Veranstaltung ist der Zustand der Räumlichkeiten wie bei Übergabe wiederherzustellen. |
| (6) | Die Bedienung der technischen Anlagen wie Heizung, Belüftung u.a. erfolgt durch den zuständigen Hausmeister/Hallenwart oder eingewiesenen Nutzer. |
| (7) | Dem Eigentümer oder einem Beauftragten des Eigentümers ist auf Verlangen freier Zutritt zu den überlassenen Räumen zu gewähren. Bei Kontrolle zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und pfleglichen Nutzung ist den Anordnungen durch den Eigentümer oder einem Beauftragten Folge zu leisten. |
| (8) | Die Verabreichung sowie der Verzehr von Speisen und Getränken sind im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten und ggf. bestehender vertraglicher Regelungen möglich. Der Nutzer hat dies vorher mit dem Vermieter abzustimmen. |
| (1) | Die im Zusammenhang mit der Nutzung von den vorgenannten Personen erteilten Anordnungen sind vom Nutzer zu befolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung kann den Betreffenden der Aufenthalt in den Räumen mit sofortiger Wirkung untersagt werden. |
| (2) | Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Benutzungs- und Entgeltordnung kann der Nutzer auf Zeit oder auf Dauer von der Nutzung ausgeschlossen werden. Des Weiteren behält sich die Gemeinde das Recht vor, die Verstöße ggf. ordnungsrechtlich zu verfolgen. |
| (1) | Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde an den Räumen, Einrichtungen und sonstigen zur Nutzung überlassenen Gegenständen sowie an den Zuwegungen, Außenanlagen und Parkplätzen anlässlich der Nutzung entstehen. Die Gemeinde ist nach angemessener Fristsetzung berechtigt, Schäden auf Kosten des Nutzers beseitigen zu lassen. |
| (2) | Der Nutzer haftet ferner für alle Schäden, die im Rahmen der Nutzung seinen Bediensteten, Beauftragten und Mitgliedern sowie den Besuchern und Teilnehmern der Veranstaltungen und sonstigen Dritten entstehen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der Gemeinde als Grundstückseigentümer gemäß § 836 BGB. |
| (3) | Es ist ausgeschlossen die Haftungsansprüche für die Inanspruchnahme der Räume und Einrichtungen gegen die Gemeinde Dummerstorf, ihren Bediensteten und Beauftragten geltend zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, die Gemeinde auch von Ansprüchen freizuhalten, die aus Anlass der Nutzung von Dritten gegen die Gemeinde erhoben werden. |
| (4) | Mit der Erteilung der Nutzungszusage wird davon ausgegangen, dass für den Nutzer eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, die seinen Selbstbeteiligungsanteil abdeckt. |
| (1) | Für die Benutzung der Räume und Einrichtungen werden Nutzungsentgelte gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung erhoben. Sämtliche Nutzungsgebühren verstehen sich zuzüglich der ggf. gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, welche in den abzuschließenden Nutzungsverträgen (sofern geschuldet) gesondert in Rechnung gestellt wird. |
| (2) | Mit den festgesetzten Nutzungsentgelten werden die sich aus der Nutzung ergebenden üblichen Kosten für Heizung, Beleuchtung, Wasser/ Abwasser u.a. sowie der Einsatz des Vermieters und Hallenwarts während seiner üblichen Dienstzeit abgegolten. Zusätzliche Gebühren können durch die Betreuer anfallen, die in den Dienst der Gemeinde gehoben wurden. Näheres regeln die Nutzungsverträge. |
| (3) | Die Nutzungsentgelte sind grundsätzlich eine Woche vor der betreffenden Nutzung bzw. zu dem in der Nutzungszusage genannten Zeitpunkt fällig. Schuldner ist der Antragsteller. |
| (4) | Gegebenenfalls fällt eine Kaution an, die zuzüglich zum Nutzungsentgelt vor Veranstaltung zu entrichten ist. Näheres regeln die individuellen Nutzungsvereinbarungen für die einzelnen Liegenschaften der Gemeinde Dummerstorf. Nach mangelfreier Abnahme des Vertragsgegenstandes wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Nutzers zurücküberwiesen. |
| (5) | Werden Räumlichkeiten über die vereinbarte Nutzungsdauer hinaus genutzt, wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 25% des laut Nutzergruppe fälligen Entgeltes je angefangene Stunde erhoben. Diese Gebühren werden mit der eingezahlten Kaution verrechnet. |
| (6) | Das Nutzungsentgelt ist in der Kasse der Gemeinde Dummerstorf zu folgenden Öffnungszeiten einzuzahlen: Dienstags 8.00 bis 11.30 Uhr - 13.00 bis 18:00 Uhr Donnerstags 8.00 bis 11.30 Uhr - 13.00 bis 16.30 Uhr oder an folgende Bankverbindung zu überwiesen: Deutsche Kreditbank AG Rostock BIC: BYLADEM1001 IBAN: DE39 1203 0000 0000 1105 93 |
| (7) | Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem Indexstand bei Beschluss dieser Benutzungs- und Entgeltordnung oder bei der letzten Nutzungsgebühr-Anpassung um mehr als 5 % nach oben oder unten, ändert sich auch die Nutzungsgebühr im entsprechenden Verhältnis mit Wirkung ab dem 01. Januar des auf die Änderung folgenden Jahres, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen oder eines weiteren Beschlusses durch die Gemeindevertretung bedarf. An die Stelle des bezeichneten Verbraucherpreisindexes tritt die diesem am nächsten kommende Erhebung, falls der Index in seiner bisherigen Form nicht fortgeführt werden sollte. Die geänderte Nutzungsgebühr wird zur Zahlung fällig mit Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber der Gemeinde Dummerstorf beim Nutzer, gleichwohl es sich um ein einmaliges Nutzungsverhältnis oder ein Dauernutzungsverhältnis handelt. |
| (1) | Die Nutzungsgebühr für die Dorfgemeinschaftshäuser Kavelstorf, Kessin, Prisannewitz, die Veranstaltungsräume der FFw Damm-Reez sowie das Foyer der Turnhalle Dummerstorf ist als Tagessatz definiert und in drei Nutzergruppen aufgeteilt: |
| Nutzergruppe | Nutzergruppe I | Nutzgruppe II | Nutzergruppe III |
| Netto Entgelt | 0,00 EUR | 100,00 EUR | 252,10 EUR |
| 19% USt. | 0,00 EUR | 19,00 EUR | 47,90 EUR |
| Brutto Entgelt | 0,00 EUR | 119,00 EUR | 300,00 EUR |
| Eine stundenweise Überlassung der Einrichtung wird mit 25 % pro Stunde berechnet. Die Reinigung des Gebäudes wird durch die Gemeinde Dummerstorf beauftragt und zusätzlich zur Nutzungsgebühr berechnet. | |
| (2) | Vermietung der Dorfgemeinschaftshäuser: | |
| • | Kavelstorf Zuständig ist die Gemeindeverwaltung, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf. Das Dorfgemeinschaftshaus bietet Platz für 60 Gäste. |
| • | Kessin Zuständig ist der Vorsitzende des Ortsbeirates in Kessin. Das Dorfgemeinschaftshaus bietet Platz für 50 Gäste. Ruhestörender Lärm nach 22 Uhr ist laut gerichtlicher Verfügung untersagt und kann ordnungsrechtlich verfolgt werden. |
| • | Prisannewitz Zuständig ist der Prisannewitzer Bürger- und Kulturverein e.V., OT Prisannewitz Scharstorfer Str. 9a, 18196 Dummerstorf. Der kleine Saal im Dorfgemeinschaftshaus bietet Platz für 45 Gäste. Der große Saal hat eine rustikale Erscheinung. Er verfügt nicht über eine Küche. Daher wird er trotz der Größe zum gleichen Preis wie der kleine Saal angeboten. |
| • | Veranstaltungsräume in Feuerwehrgebäude Damm-Reez Der Veranstaltungsraum im Obergeschoss bietet Platz für 50 Gäste. Das Entgelt richtet sich nach der vorstehenden Tabelle. Des Weiteren steht ein Raum im Erdgeschoss für ca. 30 Gäste zur Verfügung. Die Nutzungsgebühr beträgt brutto 71,40 EUR für Nutzergruppe 2 und 180,00 EUR für Nutzergruppe 3 pro Tag. |
| • | Foyer der Turnhalle Dummerstorf Das Foyer eignet sich für sportliche Veranstaltungen bis zu einer Anzahl von 50 Personen, je nach Sportart. Fällt die Nutzung des Foyers der Turnhalle auf ein Wochenende, ist zusätzlich zum ausgewiesenen Nutzungsentgelt eine einmalige Gebühr fällig. Diese richtet sich nach zeitlichem Aufwand und nach der Anzahl des eingesetzten Personals, mindestens jedoch 26,00 EUR brutto. |
| (1) | Das Dorfgemeinschaftshaus Lieblingshof und das Rittergut Bandelstorf nehmen aufgrund ihrer Größe oder Ausstattung einen gesonderten Platz im Bestand unter den Veranstaltungsräumen ein. Hier bieten sich außerordentliche Möglichkeiten, die über die Eigenart der Dorfgemeinschaftshäuser nach § 9 hinausgehen. |
| (2) | Die Nutzungsgebühr für das Dorfgemeinschaftshaus Lieblingshof und das Rittergut in Bandelstorf ist als Tagessatz definiert und in drei Nutzergruppen aufgeteilt: |
| Nutzergruppe | Nutzergruppe I | Nutzergruppe II | Nutzgruppe III |
| Netto Entgelt | 0,00 EUR | 210,08 EUR | 500,00 EUR |
| 19% USt. | 0,00 EUR | 39,92 EUR | 95,00 EUR |
| Brutto Entgelt | 0,00 EUR | 250,00 EUR | 595,00 EUR |
| Eine stundenweise Überlassung der Einrichtung wird mit 25 % pro Stunde berechnet. Die Reinigung des Gebäudes wird durch die Gemeinde Dummerstorf beauftragt und zusätzlich zur Nutzungsgebühr berechnet. | |
| • | Lieblingshof Zuständig ist der Kulturförderverein Lieblingshof/Petschow „KuLiPe" e.V., Parkstraße 13, 18196 Lieblingshof. Das Dorfgemeinschaftshaus bietet Platz für 100 Gäste. Der große Veranstaltungsraum bietet außerdem eine Bühne, die für Aufführungen genutzt werden kann. Näheres regelt der Nutzungsvertrag. |
| • | Rittergut Bandelstorf Zuständig ist der Förderverein „Rittergut Bandelstorf" e.V., OT Bandelstorf, Gutshof Bandelstorf 1, 18196 Dummerstorf. Das Rittergut Bandelstorf bietet Platz für 80 Gäste, einen separaten Zugang zum Wintergarten, eine Außenterrasse und eine weiträumige Parkanlage. Der Veranstaltungsraum kann separat auch ohne Wintergarten genutzt werden. Das Nutzungsentgelt richtet sich nach dem ausgewiesenen Tagessatz der vorstehenden Tabelle und beträgt 100% für sämtliche Räume und Terrasse oder anteilig |
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| Anteil in % | Nutzergruppe II | Nutzergruppe III |
| Großer Saal+Terrasse | 66,67 % | 166,69 EUR | 396,69 EUR |
| Wintergarten+Terrasse | 33,33 % | 83,33 EUR | 198,31 EUR |
| Näheres hierzu regelt der Nutzungsvertrag. | |||
| (1) | Die Nutzungsgebühr für die Veranstaltungsräume der Feuerwehren Petschow und Groß Potrems ist als Tagessatz definiert und in zwei Nutzergruppen aufgeteilt: |
| Nutzergruppe | Nutzergruppe I | Nutzgruppe II |
| Netto Entgelt | 0,00 EUR | 80,00 EUR |
| 19% USt. | 0,00 EUR | 15,20 EUR |
| Brutto Entgelt | 0,00 EUR | 95,20 EUR |
| Die Überlassung der Veranstaltungsräume in den Feuerwehren ist grundsätzlich nicht für Nutzer einer Nutzergruppe III oder IV dieser Benutzungs- und Entgeltordnung vorgesehen. | |
| Eine stundenweise Überlassung der Einrichtung wird mit 25 % pro Stunde berechnet. | |
| Die Reinigung des Gebäudes wird durch die Gemeinde Dummerstorf beauftragt und zusätzlich zur Nutzungsgebühr berechnet. | |
| (2) | Vermietung der Veranstaltungsräume in den Feuerwehren: Zuständig ist die Gemeindeverwaltung, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf. | |
| • | Feuerwehr Groß Potrems Der Veranstaltungsraum bietet Platz für 50 Gäste. Die Nutzungsgebühr richtet sich nach der vorstehenden Tabelle. |
| • | Feuerwehr Petschow Der Veranstaltungsraum bietet Platz für 30 Gäste. Die Nutzungsgebühr beträgt brutto 57,12 EUR pro Tag. |
| (3) | Die Versammlungsräume der FFw der Gemeinde Dummerstorf dienen der Nutzung als Schulungsräume der Kameraden der Feuerwehr und können von den Kameraden der FFw der Gemeinde Dummerstorf gemietet werden sowie für Veranstaltungen im Interesse der Gemeinde (z.B. Teilnehmergemeinschaften im Rahmen der Durchführung von Bodenordnungsverfahren.) In diesen Ausnahmefällen ist eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 25,00 EUR zu entrichten. | |
Die Nutzungsgebühr für das Mehrgenerationenhaus Dummerstorf ist als Tagessatz definiert und in drei Nutzergruppen aufgeteilt,
| Nutzergruppe | Nutzergruppe I | Nutzgruppe II | Nutzergruppe III |
| Netto Entgelt | 0,00 EUR | 126,05 EUR | 252,10 EUR |
| 19% USt. | 0,00 EUR | 23,95 EUR | 47,90 EUR |
| Brutto Entgelt | 0,00 EUR | 150,00 EUR | 300,00 EUR |
| • | Mehrgenerationenhaus Dummerstorf |
| Das Mehrgenerationenhaus bietet im großen Saal Platz für 50 Gäste. Die Nutzungsgebühr für die Lehrküche oder den Clubraum beträgt brutto 11,90 EUR/Stunde. Eine stundenweise Überlassung der Einrichtung wird mit 25 % pro Stunde berechnet. Die Reinigung des Gebäudes wird durch die Gemeinde Dummerstorf beauftragt und zusätzlich zur Nutzungsgebühr berechnet. |
| (1) | Zuständig für die Vermietung ist die Gemeindeverwaltung, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf. |
| (2) | Die Benutzungsgebühr ist als Stundensatz definiert und in vier Nutzergruppen aufgeteilt: |
| Nutzergruppe | Nutzergruppe I | Nutzergruppe II | Nutzergruppe III | Nutzergruppe IV |
| Netto Entgelt | 0,00 EUR | 16,81 EUR | 84,03 EUR 1 | 68,07 EUR |
| 19% USt. | 0,00 EUR | 3,19 EUR | 15,97 EUR | 31,93 EUR |
| Brutto Entgelt | 0,00 EUR | 20,00 EUR | 100,00 EUR | 200,00 EUR |
| Nutzergruppe I: | |
| Die Nutzung der kommunalen Sportstätten für den | |
| - | Schulsport, deren Schulträger die Gemeinde ist und |
| - | für den Dienstsport der kommunalen Feuerwehr |
| Nutzergruppe II: | |
| Gemeinnützige Sportvereine und -verbände der Gemeinde Dummerstorf deren vereinsgemäßer Satzungszweck nachweislich in einer besonders förderwürdigen sozialen und gemeinwesensorientierten Arbeit besteht. Kinder- und Jugendsportgruppen dieser Nutzergruppe kann auf Antrag eine Ermäßigung von 50 % auf das ausgewiesene Brutto-Entgelt gewährt werden. | |
| Nutzergruppe III: | |
| Gemeinnützige Vereine der Gemeinde Dummerstorf, Betriebsgruppen, sonstige Sportgruppen und alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dummerstorf. | |
| Nutzergruppe IV: | |
| Vertrags- und Lizenzmannschaften, auswärtige gemeinnützige und sonstige Sportgruppen, Bundes- und Landesbehörden und Landkreiseinrichtungen, Krankenkassen, Schulen — wenn nicht zur Gemeinde Dummerstorf gehörig. Alle anderen natürlichen und juristischen Personen. Über Ausnahmen und gewerbliche Nutzung sowie die Benutzung an Sonn- und Feiertagen und die dafür zu erhebenden Entgelte entscheidet der Bürgermeister. | |
| (4) | Fällt die Nutzung der Turnhalle auf ein Wochenende, ist zusätzlich zum ausgewiesenen Nutzungsentgelt eine einmalige Gebühr fällig. Diese richtet sich nach zeitlichem Aufwand und nach der Anzahl des eingesetzten Personals, mindestens jedoch 26,00 EUR brutto. | |
| (5) | Die Fläche der Turnhalle ist separierbar auf 1/3, 2/3 oder 3/3. Die Abrechnung erfolgt entsprechend. | |
Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt mit Ablauf des 15.10.2023 in Kraft.
Dummerstorf, 18.09.2023