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Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dummerstorf

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Dummerstorfer Mühle“ soll die entsprechende 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dummerstorf eingeleitet werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, weitere Gewerbeansiedlungen im Großgewerbestandort am Autobahnkreuz A 19/A 20 und der Autobahnabfahrt Dummerstorf sowie der L 39 zu ermöglichen. Das Planungsziel besteht darin, gewerbliche Bauflächen anstelle von Flächen für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan auszuweisen.

Der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 24.09.2024 von der Gemeindevertretung gefasst.

Der Geltungsbereich umfasst das ca. 10,4 ha große Plangebiet analog zum Bebauungsplan Nr. 31 „Dummerstorfer Mühle". Er wird begrenzt im Osten bzw. Nordosten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Gehölzflächen südlich der A 20, im Süden durch die Landesstraße L39 sowie im Westen bzw. Nordwesten durch die Landesstraße L191 (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht.

Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Vorentwurf der Begründung dazu liegen zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 28.10.2024 bis zum 15.11.2024

während der Dienstzeiten im Rathaus Dummerstorf, Bauverwaltung, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus:

montags

9:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr

dienstags

9:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

mittwochs

9:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr

donnerstags

8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr

freitags

9:00 bis 11:30 Uhr

Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich im o. g. Auslegungszeitraum im Internet unter http://www.dummerstortde/index.php einsehbar.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.

Es wird daraus aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) werden die Daten im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Dummerstorf unter http://www.dummerstorf.de/index.php verfügbar.

Anlage: Übersichtsplan - Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dummerstorf

Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dummerstorf