Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 06.11.2023 - Az. VIII-667-00000-2020/007 ist der Plan für Errichtung und Betrieb des grenzüberschreitenden Unterwasserkabels Hansa PowerBridge als 300 kV Gleichstromkabel zwischen Deutschland und Schweden im Teilabschnitt Landtrasse von Trassenkilometer 0+625 bei Dierhagen Ost bis zum Einbindepunkt auf dem Gelände des Umspannwerks Güstrow bei TKM 1+354 festgestellt worden.
Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Art. 24 des Gesetzes vom 08.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272), wird der Plan der 50Hertz Transmission GmbH für die Errichtung und den Betrieb des Vorhabens Hansa PowerBridge, Abschnitt Landtrasse, von Trassenkilometer (TKM) 0+625 bei Dierhagen Ost (Gewässerkoordinaten WGS 84 / UTM 33N Rechtswert 327987,17130, Hochwert 6022211,73979 und Koordinaten WGS 84 Länge 12,3552928, Breite 54,3187428) bis zum Einbindepunkt auf dem Gelände des Umspannwerks Güstrow bei TKM 1+354 einschließlich der mit diesem Vorhaben im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen an anderen Anlagen nach Maßgabe dieses Beschlusses mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen, Ergänzungen, Anordnungen und Vorbehalten festgestellt.
Der Plan ist nach Maßgabe der unter II. aufgeführten Planunterlagen auszuführen, soweit sich aus diesem Beschluss keine Änderungen, Ergänzungen oder Nebenbestimmungen ergeben.
Dieser Beschluss wirkt auch für und gegen etwaige Rechtsnachfolger der Vorhabenträgerin.
Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, erhoben werden.
Die Klage ist beim Bundesverwaltungsgericht schriftlich zu erheben. Die Klage kann beim Bundesverwaltungsgericht auch in elektronischer Form erhoben werden. Sie muss in diesem Fall den Vorschriften des § 55a VwGO i.V.m.§ 174 ZPO und der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über die besondere elektronische Behördenpost – Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – (ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl I S. 3803) zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 05.11.2021 (BGBl. I S. 4607) entsprechen.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Gem. § 43e Abs. 3 S. 1 EnWG und § 6 S. 1 UmwRG hat ein Kläger innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn die Voraussetzung nach § 87b Abs. 3 S. 1 Nr. 2 VwGO erfüllt ist. § 87b Abs. 3 S. 2 u. 3 VwGO gilt entsprechend. Die Klagebegründungsfrist kann durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter des Gerichts auf Antrag verlängert werden, wenn der Kläger in dem Verfahren, in dem die angefochtene Entscheidung ergangen ist, keine Möglichkeit der Beteiligung hatte.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich vor dem Bundesverwaltungsgericht jeder Beteiligte - Ausnahmen gelten für juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden - durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, als Bevollmächtigten vertreten lassen muss (§ 67 Abs. 4 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 1 VwGO).
Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung (§ 43e Abs. 1 S. 1 EnWG). Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, gestellt und begründet werden (§ 43e Abs. 1 S. 2 EnWG).
Die Auslegung des Beschlusses nebst den festgestellten Planunterlagen wird gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der Beschluss sowie die festgestellten Planunterlagen stehen in der Zeit vom 04.12.2023 bis einschließlich den 18.12.2023 für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite des Ministeriums Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter
http://wm.regierung-mv.de/HPBLand
zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Als zusätzliches Informationsangebot werden der Beschluss sowie die festgestellten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 04.12.2023 bis einschließlich den 18.12.2023 bei
dem Amt Darß/Fischland, Chausseestraße 68a, 18375 Born a. Darß, Zimmer 11, montags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
der Stadt Ribnitz-Damgarten, Am Markt 1, 18311 Ribnitz-Damgarten, Zimmer 203, montags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
der Stadt Marlow, Am Markt 1, 18337 Marlow, Haus I, Zimmer 8a, montags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
dem Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande, Empfang, dienstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
dem Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf, Beratungszimmer des Bauamtes, montags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
dem Amt Laage, Hauptstraße 20, 18299 Laage, Bürgerbüro, dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr, donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr,
dem Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, 18273 Güstrow, Zimmer 205, montags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
der Gemeinde Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf, Zimmer 10 (Bauamt), dienstags von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie donnerstags von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr und
der Stadt Güstrow, Markt 1, 18273 Güstrow, Zimmer 001, montags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme ausgelegt.
Maßgeblich ist der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen.
Der Beschluss wurde der Vorhabenträgerin und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Diese Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss sowie die planfestgestellten Unterlagen werden zusätzlich im UVP-Portal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://www.uvp-verbund.de/mv) veröffentlicht.