Die am 11.07.2023 von der Gemeindevertretung beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurde mit Bescheid des Landrates des Landkreises Rostock vom 23.10.2023 mit einer Auflage und drei Hinweisen genehmigt.
Die Genehmigungsauflage wurde erfüllt. Die Hinweise sind beachtet.
Die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans Dummerstorf wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans Dummerstorf wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann die 2. Änderung des Flächennutzungsplans Dummerstorf einschließlich der zugehörigen Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ab dem 16.11.2023 im Rathaus Dummerstorf, 18196 Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und die in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), geändert durch Art. 1 G. v. 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.