Die Gemeinde führt aufgrund der Beschlüsse vom 06.12.2022 und vom 25.04.2023 das Verfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans durch.
Die Planänderung dient der Darstellung zusätzlicher Wohnbauflächen in Kavelstorf, Kessin, Petschow und Niex und von gemischten Bauflächen in Kavelstorf sowie der Vorbereitung eines Standortes für einen Lebensmitteldiscounter und einen Feuerwehr-Neubau in Kessin.
Der Planentwurf und die zugehörige Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans Dummerstorf liegen im Zeitraum
vom 11.12.2023 bis einschließlich zum 15.01.2024
im Rathaus Dummerstorf, 18196 Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In diesem Zeitraum sind die Auslegungsunterlagen auch über die Internetseite der Gemeinde Dummerstorf unter www.dummerstorf.de und dem Button ‚Bekanntmachungen‘ sowie über das Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_ Aufstellung zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 3. Änderung des F-Plans schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen,
| - | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die FNP-Änderung unberücksichtigt bleiben können und |
| - | dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. |
Während der Auslegungsfrist sind die nachstehenden umweltbezogenen Informationen verfügbar:
| - | Natura 2000 - Verträglichkeitsprüfung v. 30.09.2023 zur Feststellung, ob Planauswirkungen zu erhebli-chen Beeinträchtigungen von für die Erhaltungsziele oder den Schutzweck maßgeblichen Bestandteilen des FFH-Gebietes DE 2138-302 „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“ und des Vogelschutzgebietes DE_2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ führen können. |
| - | Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Entwurf 04.2023 zur Bewertung potenziell umwelterheblicher Auswirkungen durch die Einleitung von Niederschlagswassers von dem Plangebiet „Am Hang“ in Kessin in die Warnow unter Berücksichtigung der europa- und bundesrechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) hinsichtlich des Verschlechterungsverbotes sowie des Verbesserungsgebotes |
| - | Hydraulisch-hydrologische Betrachtungen, Entwurf 04.2023 zur Berechnung der Starkregenabflüsse und zur Prüfung der Retentionsmöglichkeiten und weiterer Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung im Plangebiet „Am Hang“ in Kessin zur Erzielung eines neutralen lokalen Wasserhaushalts |
| - | Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg/Rostock zu Planungsauswirkungen auf die Trinkwasserschutzzone ‚Warnow-Rostock‘ und auf die Bewirtschaftungsziele des Wasserkörpers Warnow nach der WRRL; |
| - | Stellungnahme des Landkreises Rostock zu Belangen des Bodenschutzes und des Arten- und Naturschutzes sowie des Ausgleichs erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes; |