Die Gemeindevertretung hat am 07.10.2025 die 1. Änderung der Innenbereichssatzung „Parkweg" beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt.
Die Änderungssatzung betrifft den Bereich nördlich des Parkweges in Dummerstorf.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 34 (6) BauGB bekannt gemacht.
Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung „Parkweg" tritt mit Ablauf des 15.11.2025 in Kraft.
Jedermann kann die rechtskräftige Satzung nebst Begründung ab diesem Tag im Rathaus Dummerstorf, 18196 Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2 während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass
| - | eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form-vorschriften, |
| - | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs |
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.
| Dummerstorf, 2025 – 11 – 15 | (Siegel) |
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| Bürgermeister |