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Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Dummerstorf

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung in der Gemeindevertretung Dummerstorf vom 28.11.2023 die folgende Hebesatz-Satzung erlassen.

Dem Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde wird diese Satzung am 30.11.2023 angezeigt.

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Dummerstorf erhebt

1.

von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und

2.

eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

2.

Grundsteuer B (für Grundstücke)

3.

Gewerbesteuer

§ 3

Inkrafttreten

Diese Hebesatz-Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Dummerstorf, den 29.11.2023

gez. Wiechmann

Siegel

Bürgermeister