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Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 12/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz BMG

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

wir möchten Sie auf Ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten laut Bundesmeldegesetz hinweisen.

Gegen folgende Datenübermittlungen kann durch Ausübung eines Widerspruchrechts die Weitergabe bzw. Übermittlung von Daten verhindert werden:

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen, u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Widerspruch schriftlich oder persönlich in der Gemeinde Dummerstorf (Pass- und Meldebehörde) einzulegen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Der Widerspruch wird im Melderegister unbefristet gespeichert.

Ein entsprechender Vordruck befindet sich auch auf der Internetseite der Gemeinde Dummerstorf www.dummerstorf.de.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter 038208/628-43 oder per E-Mail unter k.ruwoldt@dummerstorf.de.

Ordnungsamt
Pass- und Meldeamt