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Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Manfred-Roth-Straße

Auf der Grundlage des § 7 (1) des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42), in der derzeit gültigen Fassung, wird auf Beschluss der Gemeindevertretung Dummerstorf vom 30.01.2024 nachfolgend aufgeführte Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Die vorstehend aufgeführte Straße wird gemäß § 3 des StrWG M-V als Gemeindestraße (Ortsstraße) mit folgender Einschränkung eingestuft:

  • Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzung wird nicht verfügt.

  • Nur für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtlänge von 10 Meter.

  • Gehweg ist/ist nicht vorhanden.

Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 StrWG-MV die Gemeinde Dummerstorf. Die Widmung gilt 2 Wochen nach der Veröffentlichung als bekannt gemacht, gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3 VwVfG M-V. Die Unterlagen zum Verwaltungsakt liegen während der Dienstzeiten für jedermann zur Einsicht in der Gemeindeverwaltung Dummerstorf aus.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Widmungsverfügung kann nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VerVfG M-V) in Verbindung mit § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb eines Monats Widerspruch, gerechnet vom Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf erhoben werden.

Dummerstorf, den 01.02.2024

Jürgen Sprank

-Siegel-

Bürgermeister