Auszug der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2022
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dummerstorf hat in ihrer Sitzung am 30.01.2024 die Satzung über die 1. Ergänzung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Groß Potrems (ehemals Gemeinde Prisannewitz) beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt.
Der Geltungsbereich der Satzung bezieht sich auf Flächen im Süden der Ortslage Groß Potrems, beidseitig der Wendorfer Straße, im direkten Anschluss an die bestehende Ortslage (s. Übersichtsplan).
Der Satzungsbeschluss über die 1. Ergänzung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Groß Potrems wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674), bekannt gemacht.
Die Satzung tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung sowie die der Satzung zugrunde liegenden Vorschriften ab diesem Tage während der Öffnungszeiten im Rathaus Dummerstorf, Bauverwaltung, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf, einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzung und die dazugehörige Begründung sind auch im Internet auf der Seite der Gemeinde Dummerstorf und im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern verfügbar.
| Unbeachtlich werden: | |
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Satzung über 1. Ergänzung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Groß Potrems und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Anlage: Übersichtsplan zur Lage des Satzungsgebietes