hier: Erörterung nach § 43a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 6 und § 120a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V)
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern führt als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde die Erörterung für das Planfeststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG für das oben genannte Vorhaben durch.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG M-V sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan und der 1. Planänderung erörtert das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern mit der 50Hertz Transmission GmbH als Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben (§ 43a Satz 1 EnWG i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG M-V).
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern setzt den in der Bekanntmachung der Planauslegung vom 18. Dezember 2024 angekündigten Erörterungstermin auf
Donnerstag, den 19. März 2026
Beginn: 9:30 Uhr
in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Goldberger Straße 12 - 13, 18273 Güstrow
Gebäude 1, Hörsaal 026
fest.
Die Tagesordnung kann ca. eine Woche vor dem Termin auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern unter
http://wm.regierung-mv.de/pfv-bentwisch-guestrow
eingesehen werden.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
| 1. | Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. |
| 2. | Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden durch gesonderte Schreiben benachrichtigt. |
| 3. | Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden Verfahrensverhandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. |
| 4. | Zur Feststellung der Teilnahmeberechtigung wird gebeten, sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) auszuweisen. |
| 5. | Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen behalten auch bei Ausbleiben einer / eines Beteiligten und / oder deren / dessen Bevollmächtigten in vollem Umfang ihre Gültigkeit. |
| 6. | Ein Anspruch auf Erörterung von verspätet eingegangenen Stellungnahmen von Vereinigungen und verspätet erhobenen Einwendungen besteht nicht. |
| 7. | Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. |
| 8. | Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. |
| 9. | Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern unter |
| http://wm.regierung-mv.de/pfv-bentwisch-guestrow |
| eingesehen werden. |
| Dort können auch die Planunterlagen zum Vorhaben sowie die Unterlagen zur 1. Planänderung abgerufen werden. |
| 10. | Der Text dieser Bekanntmachung wird zudem auf den Internetseiten der Barlachstadt Güstrow (unter https://www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekanntmachungen/sonstige-oeffentliche-bekanntmachungen), des Amtes Güstrow-Land (unter https://www.amt-guestrow-land.de/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen-amt-guestrow-land.html), |
| des Amtes Laage (unter https://www.amt-laage.de/seite/499155/sonstige-%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen.html), des Amtes Schwaan (unter https://www.schwaan.de/amt-schwaan/sonstige-oeffentliche-bekanntmachungen-des-amtes/), der amtsfreien Gemeinde Dummerstorf (unter https://www.dummerstorf.de/bekanntmachungen/bekanntmachungen/), des Amtes Carbäk (unter https://www.amtcarbaek.de/bekanntmachungen/index.php und https://www.amtcarbaek.de/news/index.php?rubrik=1) sowie des Amtes Rostocker Heide (unter https://www.amt-rostocker-heide.de/amt-rostocker-heide/bekanntmachungen/) veröffentlicht. |
| 11. | Die Hinweise zum Datenschutz sind im Internet unter: https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/ einsehbar. |
Schwerin, den 29. Januar 2026