Das Land Mecklenburg-Vorpommern, endvertreten durch das Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63b, 18439 Stralsund, gibt bekannt, dass für die Straßenbaumaßnahme
L191 Radweg Dummerstorf
die Unterlagen zur Einsicht ausliegen. Es ist geplant auf ein formelles Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 45 StrWG M-V zu verzichten.
Bei der durchzuführenden Maßnahme handelt es sich um den Neubau des Radweges an der L 191. Diese ist von unwesentlicher Bedeutung im Sinne des § 45 StrWG M-V,
| a) | wenn öffentlich-rechtliche Beziehungen nicht zu regeln sind oder |
| b) | wenn die erforderliche öffentlich-rechtliche Bewilligung, Erlaubnis, Genehmigung, Verleihung oder Zustimmung erteilt ist oder |
| c) | in den Fällen des § 48 Abs. 4 und § 68 StrWG M-V. |
Die Bauunterlagen liegen vom 25.03.2024 bis 19.04.2024 im
Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63 b, 18439 Stralsund während der Dienstzeiten
Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 03831/274-0
und im
Gemeinde Dummerstorf, Bau- und Entwicklungsamt,
Gribnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf, Raum 22,
während der Dienstzeiten
Dienstag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 038208/6286-30
zur Einsichtnahme aus.
Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis zum 03.05.2025 beim Straßenbauamt Stralsund oder in der Gemeinde Dummerstorf Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang oder das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.