Vermessungsstelle
| Gemeinde: | Dummerstorf |
| Gemarkung: | Groß Potrems |
| Flur: | 2 |
| Flurstück: | 49 |
| Lagebezeichnung: | Am Schlossteich 4 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Dummerstorf, Groß Potrems, 2, 61 - Am Schlossteich 4
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück - Lage
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
ÖbVI Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar
und Anschrift der Stelle nach § 5 Abs. 2 GeoVermG M-V
während der Geschäftszeiten: Montag - Freitag 8:00 - 17:00 (nach telefonischer Vereinbarung) in der Zeit vom Dienstag, d. 01.04.2025 bis zum Mittwoch, d. 30.04.2025
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der ÖbVI Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
| Beginn am: | (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt) |
| Ende am: | (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs) |
| Ort, Datum | Unterschrift |