Titel Logo
Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin


Vermessungsstelle

Vermessungsobjekt:

Gemeinde:

Dummerstorf

Gemarkung:

Groß Potrems

Flur:

2

Flurstück:

49

Lagebezeichnung:

Am Schlossteich 4

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Dummerstorf, Groß Potrems, 2, 61 - Am Schlossteich 4

Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück - Lage

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

ÖbVI Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar

und Anschrift der Stelle nach § 5 Abs. 2 GeoVermG M-V

während der Geschäftszeiten: Montag - Freitag 8:00 - 17:00 (nach telefonischer Vereinbarung) in der Zeit vom Dienstag, d. 01.04.2025 bis zum Mittwoch, d. 30.04.2025

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der ÖbVI Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am:

(z. B. Tag des Aushangs,

Veröffentlichung im Amtsblatt)

Ende am:

(z. B. Tag der Abnahme

des Aushangs)

Ort, Datum

Unterschrift