Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück der Gemeinde Dummerstorf wird öffentlich zugestellt (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz i.V.m. § 108 VwVfG M-V)
Name und letzte bekannt Anschrift des Empfängers:
Herrn Denis Richter, unbekannt
Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich. (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG).
Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises bei folgender Stelle einsehen bzw. abholen:
| Behörde | Gemeinde Dummerstorf |
| Abteilung | Gemeindewahlleitung Zimmer 24 Frau Ruwoldt |
| Anschrift | Griebnitzer Weg 2 18196 Dummerstorf |
Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Das Dokument gilt nach § 10 Abs. 2 VwZG M-V als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Gemeinde Dummerstorf, 15.03.2026