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Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung gemäß § 108 VwVfG M-V

Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück der Gemeinde Dummerstorf wird öffentlich zugestellt (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz i.V.m. § 108 VwVfG M-V)

  • Bescheid der Gemeindevertretung Dummerstorf über die Prüfung des Wahleinspruchs gegen die Bürgermeisterwahl vom 17. September 2023

Name und letzte bekannt Anschrift des Empfängers:

Herrn Denis Richter, unbekannt

Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich. (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG).

Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises bei folgender Stelle einsehen bzw. abholen:

Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Das Dokument gilt nach § 10 Abs. 2 VwZG M-V als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Gemeinde Dummerstorf, 15.03.2026

Gez. Ruwoldt