Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dummerstorf. Auszug aus der topographischen Karte, ©GeoBasis DE/M-V 2024
Die Gemeindevertretung Dummerstorf hat in ihrer Sitzung am 22.07.2025 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Dummerstorfer Mühle“ wurde die entsprechende 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dummerstorf eingeleitet, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, weitere Gewerbeansiedlungen im Großgewerbestandort am Autobahnkreuz A 19/A 20 und der Autobahnabfahrt Dummerstorf sowie der L 39 zu ermöglichen. Das Planungsziel besteht darin, gewerbliche Bauflächen anstelle von Flächen für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan auszuweisen.
Der Geltungsbereich umfasst das ca. 9 ha große Plangebiet analog zum Bebauungsplan Nr. 31. Er wird begrenzt im Osten bzw. Nordosten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Gehölzflächen südlich der A 20, im Süden durch die Landesstraße L39 sowie im Westen bzw. Nordwesten durch die Landesstraße L191 (s. Übersichtsplan in der Anlage).
Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung dazu einschließlich des Umweltberichts, die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden in der Zeit
auf der Internetseite der Gemeinde Dummerstorf unter https://www.dummerstorf.de/bekanntmachungen/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de veröffentlicht.
Darüber hinaus liegen die o.g. Entwurfsunterlagen in diesem Zeitraum während der Öffnungszeiten im Rathaus Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Während der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch an bauamt@dummerstorf.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:
| 1. | Umweltbericht zum parallelen B-Plan Nr. 31 mit Bestandsplan der Biotoptypen, Informationen zu den Schutzgütern (Mensch, Tiere, Pflanzen sowie biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Fläche, Klima und Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter, Landschaftsbild sowie zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern) sowie zu den geplanten Kompensationsmaßnahmen; Stadt-Land-Fluss, Rabenhorst 11.02.2026. |
| 2. | Fachbeitrag Artenschutz zum parallelen B-Plan Nr. 31; Stadt-Land-Fluss, Rabenhorst 11.02.2026. |
| 3. | Naturschutzfachliche Einschätzung zum parallelen B-Plan Nr. 31 zur Lage im LSG Wolfsberger Seewiesen; Stadt-Land-Fluss, Rabenhorst 29.10.2024. |
| 4. | Geotechnischer Bericht zum parallelen B-Plan Nr. 31; IBURO, Rostock 01.07.2023. |
| 5. | Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie zum parallelen B-Plan Nr. 31; biota Bützow 25.02.2026. |
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 24.09.2024:
| 6. | Untere Naturschutzbehörde, Landkreis Rostock vom 09.12.2024.2023 und 09.10.2025. |
| 7. | Untere Bodenschutzbehörde, Landkreis Rostock vom 22.11.2024. |
| 8. | Untere Wasserbehörde, Landkreis Rostock vom 18.11.2024. |
| 9. | Bergamt Stralsund vom 25.11.2024. |
| 10. | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom 26.11.2024. |
| 11. | Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ vom 08.11.2024. |
| 12. | Warnow-Wasser- und Abwasserverband vom 17.11.2023. |
Aus den o.g. Punkten 1. bis 12. ergeben sich – bezogen auf die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - folgende Hinweise, Stellungnahmen und Erläuterungen:
| Übersicht über die relevanten umweltbezogenen Themen |
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| Schutzgut / Schutzobjekt / Thema | Aussagen zum Schutzgut / Schutzobjekt / Thema | Informationen unter o.g. Nr.: |
| Schutzgebiete/ Schutzobjekte | Herauslösung des Teilbereichs der ehemaligen Dummerstorfer Mühle aus dem LSG beantragt und genehmigt, laut Umweltbericht keine Beeinträchtigung von Biotopen aufgrund starker Vorbelastung, Maßnahmen zur Kompensation außerhalb des Plangebietes: Sukzession eines Intensivackers zu Wald, Gemarkung Vietow, Gemeinde Sanitz oder Ökokonto. | 1., 3., 6. |
| Mensch | Flächennutzung, Vorbelastung durch vorhandene Anlagen in der Umgebung | 1., 10. |
| Tiere, Pflanzen + biolog. Vielfalt | Artenschutzrechtliche Bewertung zum B-Plan Nr. 31: Kartierung von Brutvögeln, Potentialabschätzung für Fledermäuse, keine Betroffenheit anderer Tierarten von Verboten, Festsetzung von Vermeidungsmaßnahmen für Brutvögel, keine projektbedingten Verbotstatbestände i.S. § 44 Bundesnaturschutzgesetz | 1., 2. |
| Boden | Bodenverhältnisse, Leistungsfähigkeit der Teilfunktionen, Versickerungsfähigkeit, Bodenschutz, Umweltauswirkungen durch Versieglung, ehemalige Erdölbohrung, ehemalige Altlast | 1., 4., 7., 9., 10. |
| Wasser | Verhältnisse von Grundwasser und Oberflächengewässer, Lage in Trinkwasserschutzzone, Entwässerungskonzept und Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und den Zustand der Gewässer, Nachweis über die Einhaltung der Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie | 1., 5., 8., 11., 12. |
| Fläche | Bewertung Flächenverbrauch | 1., 10. |
| Luft + Klima | Klimaverhältnisse, Prognose Kleinklimaveränderung, Immissionen | 1., 10. |
| Kulturelles Erbe + Sachgüter | Vermutete Bodendenkmale oder Baudenkmale sind nicht bekannt bzw. nicht anzunehmen. | 1. |
| Landschaft | Bewertung des betroffenen Landschaftsraumes und des Eingriffs, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen | 1. |
| Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung | Darstellung des Eingriffs in Natur und Landschaft, Darstellung der internen und externen Kompensationsmaßnahmen. | 1. |
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Dummerstorf unter https://www.dummerstorf.de/bekanntmachungen/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de verfügbar.