Auszug aus der topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2025
Die Gemeindevertretung Dummerstorf hat in ihrer Sitzung am 22.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 „Dummerstorfer Mühle“ gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 31 wird für einen vierten Bauabschnitt des „Industrie- und Gewerbeparks Autobahnkreuz Rostock (Dummerstorf)“, gelegen an der Autobahnabfahrt Dummerstorf sowie der L 39, aufgestellt (s. Übersichtsplan in der Anlage).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 und der Entwurf der Begründung dazu einschließlich des Umweltberichts, die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die Gutachten zum Bebauungsplan werden in der Zeit
auf der Internetseite der Gemeinde Dummerstorf unter https://www.dummerstorf.de/bekanntmachungen/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de veröffentlicht.
Darüber hinaus liegen die o.g. Entwurfsunterlagen in diesem Zeitraum während der Öffnungszeiten im Rathaus Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Während der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch an bauamt@dummerstorf.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:
| 1. | Umweltbericht mit Bestandsplan der Biotoptypen, Informationen zu den Schutzgütern (Mensch, Tiere, Pflanzen sowie biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Fläche, Klima und Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter, Landschaftsbild sowie zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern) sowie zu den geplanten Kompensationsmaßnahmen; Stadt-Land-Fluss, Rabenhorst 11.02.2026. |
| 2. | Fachbeitrag Artenschutz; Stadt-Land-Fluss, Rabenhorst 11.02.2026. |
| 3. | Naturschutzfachliche Einschätzung zur Lage im LSG Wolfsberger Seewiesen; Stadt-Land-Fluss, Rabenhorst 29.10.2024. |
| 4. | Geotechnischer Bericht; IBURO, Rostock 01.07.2023. |
| 5. | Schalltechnische Untersuchung; Lärmschutz Seeburg, Rostock 01.10.2025. |
| 6. | Verkehrstechnische Untersuchung; Merkel Ingenieur Consult, Bad Doberan April 2025. |
| 7. | Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie / Niederschlagswassereinleitung; biota Bützow 25.02.2026. |
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 vom 31.08.2023:
| 8. | Untere Naturschutzbehörde, Landkreis Rostock vom 16.11.2023 und 09.10.2025. |
| 9. | Untere Bodenschutzbehörde, Landkreis Rostock vom 16.11.2023. |
| 10. | Untere Wasserbehörde, Landkreis Rostock vom 15.11.2023. |
| 11. | Bergamt Stralsund vom 06.11.2023. |
| 12. | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom 16.11.2023 und 18.12.2023. |
| 13. | BUND vom 17.11.2023. |
| 14. | Warnow-Wasser- und Abwasserverband vom 17.11.2023. |
Aus den o.g. Punkten 1. bis 14. ergeben sich – bezogen auf den Bebauungsplan Nr. 31 - folgende Hinweise, Stellungnahmen und Erläuterungen:
| Übersicht über die relevanten umweltbezogenen Themen | ||
| Schutzgut / Schutzobjekt / Thema | Aussagen zum Schutzgut / Schutzobjekt / Thema | Informationen unter o.g. Nr.: |
| Schutzgebiete/ Schutzobjekte | Herauslösung des Teilbereichs der ehemaligen Dummerstorfer Mühle aus dem LSG beantragt und genehmigt, Ersatzpflanzung von 11 Bäumen innerhalb des Plangebietes, keine Beeinträchtigung von Biotopen aufgrund starker Vorbelastung, Maßnahmen zur Kompensation außerhalb des Plangebietes: Sukzession eines Intensivackers zu Wald, Gemarkung Vietow, Gemeinde Sanitz oder Ausgleich über Ökokonto. | 1., 3., 8., 13. |
| Mensch | Flächennutzung, Lärmschutz, Vorbelastung durch vorhandene Anlagen in der Umgebung | 1., 5., 12. |
| Tiere, Pflanzen + biolog. Vielfalt | Artenschutzrechtliche Bewertung: Kartierung von Brutvögeln, Potentialabschätzung für Fledermäuse, keine Betroffenheit anderer Tierarten von Verboten, Festsetzung von Vermeidungsmaßnahmen für Gehölz-, Boden-, Fassaden-, Nischen- und Höhlenbrüter, keine projektbedingten Verbotstatbestände i.S. § 44 Bundesnaturschutzgesetz | 1., 2., 8. |
| Boden | Bodenverhältnisse, Leistungsfähigkeit der Teilfunktionen, Versickerungsfähigkeit, Bodenschutz, Umweltauswirkungen durch Versieglung, ehemalige Erdölbohrung, ehemalige Altlast | 1., 4., 7., 9., 11., 12. |
| Wasser | Verhältnisse von Grundwasser und Oberflächengewässer, Lage im Trinkwasserschutzschutzgebiet, Entwässerungskonzept und Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und den Zustand der Gewässer, Nachweis über die Einhaltung der Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie; | 1., 7., 10., 12., 14. |
| Fläche | Bewertung Flächenverbrauch | 1., 13. |
| Luft + Klima | Klimaverhältnisse, Prognose Kleinklimaveränderung, Immissionen | 1., 12., 13. |
| Kulturelles Erbe + Sachgüter | Vermutete Bodendenkmale oder Baudenkmale sind nicht bekannt bzw. nicht anzunehmen. | 1. |
| Landschaft | Bewertung des betroffenen Landschaftsraumes und des Eingriffs, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen | 1. |
| Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung | Darstellung des Eingriffs in Natur und Landschaft, Darstellung der internen und externen Kompensationsmaßnahmen. | 1., 8. |
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Dummerstorf unter https://www.dummerstorf.de/bekanntmachungen/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de verfügbar.