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Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde, Bekanntmachung zur Wahlteilnahme für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der EU (Unionsbürger) zur Wahl des Europäischen Parlaments in Deutschland

Sofern Sie als Unionsbürgerin/Unionsbürger von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer Wohnsitzgemeinde in Deutschland eingetragen wurden aber in Ihrem Herkunftsmitgliedsstaat wählen möchten, müssen Sie dies schriftlich beantragen. Dieser schriftliche Antrag, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden, muss bis spätestens zum 19. Mai 2024 bei der für Sie zuständigen Gemeindewahlbehörde eingegangen sein. Entsprechender Antrag gilt so lange, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Dummerstorf, den 15.04.2024

gez. Katarina Ruwoldt
Gemeindewahlleiterin