Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dummerstorf hat in ihrer Sitzung am 25.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Rostock gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
15.05.2023 bis 19.05.2023
zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Gemeinde Dummerstorf
Zimmer 1a
Griebnitzer Weg 1
18196 Dummerstorf
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (ebenda) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Dummerstorf, 15.05.2023