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Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Schlager Streuobstwiesen“

Öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB)

Die Gemeindevertretung hat den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06 für das Gebiet “Schlager Streuobstwiesen“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Planänderung dient der Verbesserung der Stellplatzausstattung des Eselhofes Schlage und der Ausweisung eines Altenteiler-Wohnhauses für den Landwirtschaftlichen Betriebshof Am Obstgarten 8.

Der Entwurf der 3.Planänderung und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht liegen im Zeitraum

vom 23.05.2023 bis einschließlich zum 22.06.2023

im Rathaus Dummerstorf, 18196 Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In diesem Zeitraum sind die Auslegungsunterlagen auch über die Internetseite der Gemeinde Dummerstorf unter www.dummerstorf.de und dem Button ‚Bekanntmachungen‘ sowie über das Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_ Aufstellung zugänglich.

Während der Auslegungsfrist sind die nachstehenden umweltbezogenen Informationen verfügbar:

  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung bzgl. erheblicher Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die aufgrund der B-Planänderung verursacht werden - als Bestandteil der Planbegründung;

  • Stellungnahme des Landkreises Rostock mit Hinweisen zu Arten- und Biotopschutzbelangen, zu ergänzenden Darlegungserfordernissen zu der geplanten Kompensationsmaßnahme ‚Kleingewässer‘ sowie zur notwendigen Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage und zum vorbeugenden Gewässerschutz;

  • Stellungnahme des Staatliches Amtes für Landwirtschaft und Umwelt mit Hinweisen auf bestehende Anlagen im Umkreis des Planänderungsbereichs, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungs-bedürftig sind.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 3. Änderung des B-Plans Nr. 06 vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Dummerstorf, 28.04.2023