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Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B „Gewerbegebiet Kavelstorf West“

Öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB)

Die Gemeindevertretung hat den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1b für das „Gewerbegebiet Kavelstorf West“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Planänderung dient der Entwicklung eines Nahversorgungszentrums in Kavelstorf und betrifft die unbebaute Fläche südlich der Autobahnmeisterei im Gewerbepark Kavelstorf.

Die Planänderung erfolgt im Parallelverfahren mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans Dummerstorf.

Der Planentwurf und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht liegen im Zeitraum

vom 23.05.2023 bis einschließlich zum 22.06.2023

im Rathaus Dummerstorf, 18196 Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In diesem Zeitraum sind die Auslegungsunterlagen auch über die Internetseite der Gemeinde Dummerstorf unter www.dummerstorf.de und dem Button ‚Bekanntmachungen‘ sowie über das Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_ Aufstellung zugänglich.

Während der Auslegungsfrist sind die nachstehenden umweltbezogenen Informationen verfügbar:

  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung bzgl. erheblicher Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die aufgrund der B-Planänderung zusätzlich verursacht werden - als Bestandteil der Planbegründung;

  • Stellungnahme des Landkreises Rostock mit Hinweisen auf ein Bodendenkmal im Planänderungsbereich und auf Anforderungen im Zusammenhang der Lage des Planänderungsbereichs in der Trinkwasserschutzzone III;

  • Stellungnahme des Staatliches Amtes für Landwirtschaft und Umwelt mit Hinweisen auf bestehende Anlagen im Umkreis des Planänderungsbereichs, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzt genehmigungsbedürftig sind.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 6. Änderung des B-Plans Nr. 1b vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Dummerstorf, 28.04.2023