Die Gemeindevertretung hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29 für das Gebiet „Gewerbegebiet Landweg Nr. 10“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der B-Plan wird im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.
Die Planung dient der Sicherung verlässlicher planungsrechtlicher Grundlagen für eine Verstetigung der bestehenden gewerblichen Nutzung durch die Fa. LIABO Handels- und Dienstleistungskontor GmbH.
Der Entwurf des B-Plans und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht liegen im Zeitraum
vom 23.05.2023 bis einschließlich zum 22.06.2023
im Rathaus Dummerstorf, 18196 Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In diesem Zeitraum sind die Auslegungsunterlagen auch über die Internetseite der Gemeinde Dummerstorf unter www.dummerstorf.de und dem Button ‚Bekanntmachungen‘ sowie über das Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_ Aufstellung zugänglich.
Während der Auslegungsfrist sind die nachstehenden umweltbezogenen Informationen verfügbar:
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung bzgl. erheblicher Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die aufgrund des B-Plans zugelassen werden;
Stellungnahme des Landesamtes für Gesundheit und Soziales mit Hinweisen auf Anzeigepflichten bei Auffinden von Bodenkontaminationen oder von Kampfmitteln/Munition;
Stellungnahme des Staatliches Amtes für Landwirtschaft und Umwelt mit wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Anforderungen und mit Hinweisen auf bestehende Anlagen im Umkreis des Plangebietes, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind.
Stellungnahme des Landkreises Rostock mit Hinweisen zum vorbeugenden Gewässerschutz und zu Artenschutzbelangen sowie mit Bedenken gegen Einzelaspekte der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des B-Plans Nr. 29 vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dummerstorf, 28.04.2023