Die Gemeindevertretung hat den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die Planänderung dient der Ergänzung der Planungsvorsorge für die Wohnbauentwicklung im Gemeindegebiet (betreffend Kavelstorf, Kessin, Petschow, Niex), der planungsrechtlichen Vorbereitung von Verknüpfungspunkten des Nahverkehrs in Kavelstorf und Kessin sowie der Vorbereitung eines Feuerwehrneubaus und eines Lebensmitteldiscounters in Kessin. Weiterhin werden Korrekturen einer gewerblichen und einer gemischten Baufläche in Kavelstorf am Landweg vorgesehen.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans Dummerstorf erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung der B-Pläne Nr. 29 „Gewerbegebiet Landweg 10“ und Nr. 30 „Am Hang“.
Der Planentwurf und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht liegen im Zeitraum
vom 01.06.2023 bis einschließlich zum 30.06.2023
im Rathaus Dummerstorf, 18196 Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In diesem Zeitraum sind die Auslegungsunterlagen auch über die Internetseite der Gemeinde Dummerstorf unter www.dummerstorf.de und dem Button ‚Bekanntmachungen‘ sowie über das Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_ Aufstellung zugänglich.
Während der Auslegungsfrist sind die nachstehenden umweltbezogenen Informationen verfügbar:
Vorprüfung der Verträglichkeit der Plandarstellungen in Kessin und Niex mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebietes DE_2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ und des FFH-Gebietes DE_2138-302 „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“;
Fachbeitrag nach EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Niederschlagswassereinleitung in die Warnow von dem Gebiet „Am Hang“ in Kessin, Verträglichkeit mit den Nutzungsbeschränkungen in den Trinkwasserschutzzonen II und III;
Hydrologisch-hydraulische Betrachtungen zur Regenwasserbewirtschaftung in dem Gebiet „Am Hang“ in Kessin und zur Niederschlagswassereinleitung in die Warnow;
Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt mit wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung in der Trinkwasserschutzzone II der Warnow und einer Einleitgenehmigung in das Vorflutgewässer ‚Kessin 1‘;
Stellungnahme des Landkreises Rostock mit Hinweisen zum Arten- und Biotopschutz und auf Anforderungen im Zusammenhang der Betroffenheit der Trinkwasserschutzzone Warnow-Rostock.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 3. Änderung des F-Plans schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die FNP-Änderung unberücksichtigt bleiben können.
Dummerstorf, 28.04.2023