Die Gemeindevertretung hat einen nochmals geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 für das Wohngebiet „Am Hang“ gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Plangebiet liegt in Kessin östlich der Neubrandenburger Straße zwischen dem Friedhof / dem Alt-Roggentiner-Weg und der Bahnstrecke Rostock-Tessin. Die Planung dient der Ausweisung eines Wohngebietes und der Zulassung eines Ersatzneubaus der Ortsfeuerwehr Kessin, eines Lebensmitteldiscounters und eines Nahverkehrs-Verknüpfungspunkt. Im Plangebiet werden des Weiteren ein öffentlicher Spielplatz und ein öffentlicher Bolzplatz ausgewiesen sowie die Errichtung einer Arztpraxis ermöglicht.
Der Plan wird im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans Dummerstorf aufgestellt.
Der Planentwurf und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht liegen im Zeitraum
vom 01.06.2023 bis einschließlich zum 30.06.2023
im Rathaus Dummerstorf, 18196 Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In diesem Zeitraum sind die Auslegungsunterlagen auch über die Internetseite der Gemeinde Dummerstorf unter www.dummerstorf.de und dem Button ‚Bekanntmachungen‘ sowie über das Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_ Aufstellung zugänglich.
Während der Auslegungsfrist sind die nachstehenden umweltbezogenen Informationen verfügbar:
Artenschutzfachbeitrag mit Prüfung für die Artengruppen Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und für die europäischen Vogelarten, ob durch den Vollzug des B-Plan Verbotsnormen des Artenschutzes verletzt werden können und Maßnahmevorschlägen zur Vermeidung solcher Verbotshandlungen;
Vorprüfung der Verträglichkeit der Plandarstellungen mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebietes DE_2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ und des FFH-Gebietes DE_2138-302 „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“;
Fachbeitrag nach EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Niederschlagswassereinleitung in die Warnow und zurVerträglichkeit mit den Nutzungsbeschränkungen in den Trinkwasserschutzzonen II und III „Warnow - Rostock;
Hydrologisch-hydraulische Betrachtungen zur Regenwasserbewirtschaftung in dem Plangebiet und zur Niederschlagswassereinleitung in die Warnow;
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung bzgl. erheblicher Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die aufgrund des B-Plans zugelassen werden;
wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des B-Plans Nr. 30 vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dummerstorf, 28.04.2023