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Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Mittleres Mecklenburg

- Flurneuordnungsbehörde-

Az.: 30a/5433.3-2-51-0044 (31211)

Bodenordnungsverfahren: „Papendorf"

Gemeinden:

Papendorf, Pölchow

Landkreis:

Rostock

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Bodenordnungsverfahren „Papendorf" mit folgender Feststellung abgeschlossen:

  1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.

  2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

  3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Gründe

Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.

Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung abzuschließen.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß am 26.06.2017 abgeschlossen.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Alle durch die Teilnehmergemeinschaft errichteten Anlagen wurden durch die Gemeinde Papendorf als Unterhaltspflichtigen übernommen (Übernahmeerklärung vom 21.11.2022) und im Bodenordnungsplan eigentumsrechtlich an die Gemeinde Papendorf mit ihrer Zustimmung übertragen (§ 42 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz).

Folgende Ansprüche aus Zuwendungsbescheiden der Teilnehmergemeinschaft (Einhaltung der Zweckbindungsfrist) richten sich somit gegen die Gemeinde Papendorf:

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden.

Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft „Papendor" zu.

Bützow, 03.04.2023