Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
-Flurneuordnungsbehörde-
Az.: 30a/5433.3-72-31230
Bodenordnungsverfahren — Flurneuordnungsverfahren
„Dummerstorf“ — „Dummerstorf-Lieper Berge“
| Gemeinde: | Dummerstorf |
| Landkreis: | Rostock |
Öffentliche Bekanntmachung
Im Bodenordnungsverfahren (BOV) „Dummerstorf“, Landkreis Rostock ergeht gemäß § 8 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546) mit späteren Änderungen folgender Beschluss:
Das Bodenordnungsverfahren „Dummerstorf“ wird in das Bodenordnungsverfahren „Dummerstorf“ und in das Flurneuordnungsverfahren (FNV) „Dummerstorf-Lieper Berge“ geteilt.
Dem Bodenordnungsverfahren „Dummerstorf“ unterliegen weiterhin folgende Flurstücke:
Dieses Flurneuordnungsgebiet umfasst ca. 173 ha und wird unter dem Aktenzeichen 5433.3-72-31231 geführt.
Das BOV „Dummerstorf“ und das FNV „Dummerstorf-Lieper Berge“ sowie die Ausschlussgebiete sind auf der mit diesem Beschluss verbundenen Gebietskarte durch unterschiedliche farbige Umrandung und Schraffur gekennzeichnet.
Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow in einem Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet vom ersten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum BOV „Dummerstorf“ gehörenden Flurstücke sind weiterhin Teilnehmer des BOV „Dummerstorf“. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum FNV „Dummerstorf-Lieper Berge“ gehörenden Flurstücke sind Teilnehmer des FMV „Dummerstorf-Lieper Berge“.
Die Teilnehmergemeinschaften jedes Teilgebiets werden von dem bereits im BOV „Dummerstorf“ gewählten Vorstand vertreten.
Die Teilung des Verfahrensgebietes beruht auf den §§ 56, 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 FlurbG und § 1 Abs. 2 AG FlurbG M-V. Das danach der Flurneuordnungsbehörde übertragene Ermessen wurde mit Blick auf das Gebot der beschleunigten Verfahrensdurchführung ausgeübt.
Die Teilung dient der voneinander unabhängigen Abwicklung der getrennten Verfahrensgebiete. Im besonderen Maße sind die Flächen des zukünftigen FNV „Dummerstorf-Lieper Berge“ von einer Überplanung durch die Gemeinde betroffen. Aufgrund der örtlichen Lage sowie der Anbindung an das Fernverkehrsstraßensystem betreibt die Gemeinde Dummerstorf eine sehr rege Bodenpolitik zur Gewinnung von Flächen zur Baulandmobilisierung. Die im Vorfeld erwähnten Flächen sind und werden zu großen Teilen durch Bebauungspläne überplant.
In diesen Bereichen sind die im Anordnungsbeschluss vom 31.01.2006 dargestellten Ziele in Abhängigkeit der Aufstellung der Bebauungspläne nur mittelbar umsetzbar und beeinflussen somit die zeitliche Abwicklung der Flurneuordnung.
Der Ausschluss der o.g. Flurstücke ergibt sich ausfolgendem:
| 1. | Gemarkung Griebnitz, Flur 1, Flurstück 25 |
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| Eine vorgeplante Wegebaumaßnahme auf dem Flurstück wurde durch die Teilnehmergemeinschaft nicht weiterverfolgt und ist daher auch nicht Bestandteil eines Maßnahmeplanes. Eine Eigentumsregelung ist nicht erforderlich. |
| 2. | Gemarkung Niex, Flur 1, Flurstück 201/5 |
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| Das Flurstück liegt außerhalb des festgelegten Verfahrensgebietes „Dummerstorf“. Eine Eigentumsregelung ist nicht erforderlich. |
| 3. | Gemarkung Niex, Flur 2, Flurstück 70/9 |
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| Eine örtliche Ermittlung der westlichen Grenzen des Flurstücks hat ergeben, dass das Flurstück nicht mit dem im Verfahren ausgebauten ländlichen Weg M 12-56 Bahnflurstück überbaut wurde. Eine Eigentumsregelung ist daher nicht notwendig. |
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.