Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 bis 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (Gesetz- und Verordnungsblatt M-V, 2024, Nr. 13, S. 270) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.03.2025 und Anzeige bei der zuständigen Rechtsaufsichtbehörde die nachfolgende 1. Änderung zur Hauptsatzung erlassen:
Hinweis: Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Änderungssatzung beziehen sich auf beide Geschlechter, soweit sich aus dem Sinn dieser Satzung nicht etwas anderes ergibt.
In § 6 Abs. 5 (Hauptausschuss) wird der Stichpunkt „Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) gestrichen. Dafür ergänzt wird „Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)".
Des Weiteren wird der Stichpunkt „Unterschwellenvergabeordnung (UvG0) korrigiert zu „Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)“.
Weiterhin wird die Hauptsatzung um „§ 10a Weitere Beiräte“ wie folgt ergänzt:
(1) Gemäß § 41a KV M-V wird ein Seniorenbeirat gebildet. Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, die Belange älterer Menschen zu vertreten und die Gemeindeorgane in entsprechenden Angelegenheiten zu beraten.
(2) Der Beirat arbeitet auf der zusätzlichen Grundlage einer von der Gemeindevertretung beschlossenen Satzung.
(3) Die Besetzung des Beirates erfolgte nach demokratischen Grundsätzen. Der Seniorenbeirat besteht aus maximal 15 Mitgliedern und wird durch die Ortsbeiräte in folgender jeweiliger maximaler Anzahl gewählt:
| Ortsbeirat Damm: | 2 Mitglieder |
| Ortbeirat Dummerstorf: | 3 Mitglieder |
| Ortsbeirat Kavelstorf: | 3 Mitglieder |
| Ortbeirat Prisannewitz: | 2 Mitglieder |
| Ortsbeirat Kessin: | 3 Mitglieder |
| Ortsbeirat Lieblingshof: | 2 Mitglieder. |
Auf eine paritätische Besetzung des Beirates ist zu achten. Näheres regelt die Satzung nach Absatz 2.
(4) Die oder der Vorsitzende des Beirates nimmt an den Sitzungen des Sozialausschusses der Gemeinde Dummerstorf teil. Sie oder er hat in den wichtigen Angelegenheiten, die die jeweilige Bevölkerungsgruppe in besonderer Weise betreffen, dort ein Rede- und Antragsrecht.
(5) Die Sitzungen des Beirates finden öffentlich statt. Der § 5 a findet entsprechend Anwendung.
(6) Der Beirat berichtet mindestens einmal im Jahr im Sozialausschuss der Gemeinde Dummerstorf über seine Arbeit.
§ 12 Abs. 1 „Entschädigungen“ wird wie folgt ergänzt:
„- die ehrenamtliche Tätigkeit der oder des Vorsitzenden des Seniorenbeirates in Höhe von monatlich 50,00 Euro.“
§ 12 Abs. 6 wird wie folgt ergänzt:
„Die Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 EUR."
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Dummerstorf, 25.03.2025