Die Gemeindevertretung hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 für das Wohngebiet „Am Hang" gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Plangebiet liegt in Kessin östlich der Neubrandenburger Straße zwischen dem Friedhof / dem Roggentiner Weg und der Bahnstrecke Rostock-Tessin. Die Planung dient der Ausweisung eines Wohngebietes und der Zulassung eines Ersatzneubaus der Ortsfeuerwehr Kessin, eines Lebensmitteldiscounters und eines NahverkehrsVerknüpfungspunkt. Im Plangebiet werden des Weiteren ein öffentlicher Spielplatz und ein öffentlicher Bolzplatz ausgewiesen sowie die Errichtung einer Arztpraxis ermöglicht.
Der Plan wird im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans Dummerstorf aufgestellt.
Der Planentwurf und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht liegen im Zeitraum
vom 14.07.2023 bis einschließlich zum 14.08.2023
im Rathaus Dummerstorf, 18196 Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In diesem Zeitraum sind die Auslegungsunterlagen auch über die Internetseite der Gemeinde Dummerstorf unter www.dummerstorf.de und dem Button ‚Bekanntmachungen' sowie über das Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung zugänglich.
Während der Auslegungsfrist sind die nachstehenden umweltbezogenen Informationen verfügbar:
Umweltbericht nach § 2 (4) BauGB als Teil des Entwurfs der Planbegründung
Artenschutzfachbeitrag mit Prüfung für die Artengruppen Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und für die europäischen Vogelarten, ob durch den Vollzug des B-Plan Verbotsnormen des Artenschutzes verletzt werden können und Maßnahmevorschlägen zur Vermeidung solcher Verbotshandlungen;
Vorprüfung der Verträglichkeit der Planung mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebietes DE_2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz" und des FFH-Gebietes DE_2138-302 „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen";
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung bzgl. erheblicher Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die aufgrund des B-Plans zugelassen werden und Ermittlung des zum Ausgleich dieser Eingriffe erforderlichen Kornpensationsbedarfs;
Fachbeitrag nach EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Niederschlagswassereinleitung in die Warnow und zur Verträglichkeit mit den Nutzungsbeschränkungen in den Trinkwasserschutzzonen II und III „Warnow - Rostock; Auswirkungen der Niederschlagswasser-Einleitung auf den ökologischen und chemischen Zustand der Warnow Auswirkungen, Auswirkungen auf das Grundwasser;
Hydrologisch-hydraulische Betrachtungen zur Regenwasserbewirtschaftung in dem Plangebiet und zur Niederschlagswassereinleitung in die Warnow; Berechnung des lokalen Wasserhaushaltes in Varianten; Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung; Gestaltung der Einleitung in das Vorflutsystem südwestlich des Wiesenwegs; Prüfung der Planauswirkungen auf Hochwassersituationen und Überflutungsflächen der Warnow
Schalltechnische Untersuchung Verkehrslärmimmissionen Straße und Schiene (Autobahn A19 und Neubrandenburger Straße/L39 und Bundesstraße B 105, Gleisstrecken Wismar - Tessin und Kavestorf - Rostock-Port) mit Empfehlungen für Schutzvorkehrungen für Bereiche mit voraussichtlich erhöhten Verkehrslärmimmissionen
wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des B-Plans Nr. 30 vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dummerstorf, 02.06.2023