Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dummerstorf hat in ihrer Sitzung am 01.02.2022 den Bebauungsplan Nr. 25 b „Gewerbe- und Logistikzentrum Ostsee 3.0", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die örtlichen Bauvorschriften dazu gemäß § 86 Abs. 3 Landesbauordnung (LBauO M-V) beschlossen. Die Begründung zur Satzung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Satzung tritt am Erscheinungstag dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tage während der Dienststunden im Rathaus Dummerstorf, Bauverwaltung, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf, einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Bitte beachten Sie aktuelle Zugangsregelungen.
Die Satzungsunterlagen und diese Bekanntmachung sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Dummerstorf unter http://www.dummerstorf.de einsehbar.
Unbeachtlich werden gemäß § 215 BauGB:
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 b sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Dummerstorf, den 05.06.2023
Übersichtsplan: Geltungsbereich der Satzung der Gemeinde Dummerstorf über den Bebauungsplan Nr. 25 b „Gewerbe- und Logistikzentrum Ostsee 3.0"
Auszug aus der topographischen Karte — Quelle: © GeoBasis-DE/MV 2019