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Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung der Gemeinde Dummerstorf über den Bebauungsplan Nr. 36 mit der Gebietsbezeichnung „Industriegebiet Waldeck“

Auszug aus der topographischen Karte

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dummerstorf hat in ihrer Sitzung am 11.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 beschlossen, um weitere Gewerbeansiedlungen im Industrie- und Gewerbepark am Autobahnkreuz A 19/A 20 und der Autobahnabfahrt Dummerstorf sowie der L 39 zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 36 sollen die in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes vorbereiteten, gewerblichen Bauflächen verbindlich überplant werden. Vorzugsweise sollen Industriegebiete (GI) nach § 9 Baunutzungsverordnung festgesetzt werden, um in dem von Gewerbe und A 20 umgebenen Raum auch Industriebetriebe mit höheren zulässigen Emissionen ansiedeln und Industriearbeitsplätze schaffen zu können.

Das Plangebiet in einer Größe von ca. 24 ha umfasst die im Flächennutzungsplan i.d.F. der 1. Änderung dargestellten gewerblichen Bauflächen, gelegen südwestlich der bebauten Flächen von Waldeck, südöstlich des Waldgebietes, begrenzt im Süden durch die A 20 (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Gemeindevertretung hat am 28.05.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 mit der Gebietsbezeichnung „Industriegebiet Waldeck“ gebilligt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 und der Vorentwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 24.06.2024 bis zum 26.07.2024 während der Öffnungszeiten im Rathaus Dummerstorf, Bauverwaltung, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus:

montags

9:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr

dienstags

9:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

mittwochs

9:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr

donnerstags

8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr

freitags

9:00 bis 11:30 Uhr

Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter http://www.dummerstorf.de/index.php einsehbar.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Dummerstorf unter http://www.dummerstorf.de/index.php verfügbar.

Dummerstorf, 30.05.2024

Anlage: Übersichtsplan zur Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Dummerstorf

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36