Neuwahl einer Schiedsperson sowie einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Dummerstorf
Gemäß § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes M-V ist das Amt der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson zum
04.11.2025
neu zu besetzen.
Die Schiedsperson und deren Stellvertretung werden von der Gemeindevertretung für 5 Jahre gewählt.
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und müssen gem. § 4 SchStG M-V nach ihren Persönlichkeiten und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein (Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Bereitschaft zum Gespräch). Bewerben kann sich jeder, der das 25. Lebensjahr vollendet hat und im Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Dummerstorf wohnhaft ist.
Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und Strafsachen, ein Schlichtungsverfahren stattfinden zu lassen und die Streitsache im Wege eines gültigen Vergleiches beizulegen.
| - | Eine verantwortungsvolle Aufgabe in der Gemeinde Dummerstorf |
| - | Übernahme der Sachkosten der Schiedsstelle gem. § 12 (1) SchStG M-V |
| - | Monatliche Schiedsamtszeitung |
| - | Bereitstellung von Diensträumen und Büromaterial nach Bedarf |
| - | Kostenübernahme und Versicherung für Dienstreisen sowie für Dienstgänge |
Interessierte Personen können sich bis zum 15.08.2025 telefonisch unter der 038208 - 628 43 oder per Mail an k.ruwoldt@dummerstorf.de bei der Gemeinde Dummerstorf melden.
Dummerstorf, den 15.07.2025