Betr.: | 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klingendorf der Gemeinde Dummerstorf im Verfahren gemäß § 34 Abs. 4 BauGB |
| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dummerstorf hat mit Beschluss vom 11.07.2023 den Entwurf der 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klingendorf in der Fassung vom Juni 2023 einschließlich der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich beläuft sich auf eine Größe von 9,4 ha und umfasst die Flurstücke 11/1 (tlw.), 26/2 (tlw.), 26/7, 26/8 (tlw.), 27/1, 28/4, 28/6, 28/7, 28/8, 28/9, 28/10, 28/11, 28/12 (tlw.), 28/13 (tlw.), 28/14 (tlw.), 28/15 (tlw.), 28/16 (tlw.), 29/2, 29/3, 30/3, 30/4, 30/5, 30/12, 30/13, 30/14, 30/15, 30/16, 30/17, 30/18, 30/19, 30/20, 30/21, 30/22, 30/23, 30/24 (tlw.), 31/2, 31/3, 31/4, 31/5, 31/6, 31/7, 31/8 (tlw.), 31/11, 31/12, 31/13, 31/14, 31/15, 84 (tlw.), 85/2, 85/3, 85/5, 85/6 (tlw.), 86, 87, 88, 89, 90/1, 90/2, 91/1 (tlw.), 111/3, 111/5, 111/6, 111/9 (tlw.), 112/3, 112/6, 113/3, 113/4, 113/5, 113/6, 113/7, 113/8, 113/9, 113/10, 113/11, 114, 115/5, 115/6, 115/7, 115/8 (tlw.), 117/3, 118/1, 118/2, 119/1, 119/2, 120/1 (tlw.) und 148 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Klingendorf.
Planungsziel ist die Änderung der Festsetzungen der zulässigen Nutzungen der rechtswirksamen Innenbereichssatzung in der Fassung von 1997.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Juni 2023, zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 24.08.2023 bis einschließlich 25.09.2023
im Rathaus der Gemeinde Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf während folgender Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | von 09:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 14:30 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 14:30 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr - 11:30 Uhr |
| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage der Gemeinde Dummerstorf unter https://www.dummerstorf.de/bekanntmachungen/ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Innenbereichssatzung der Gemeinde Dummerstorf vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Die Aufstellung der 2. Änderung der Innenbereichssatzung wird im Verfahren gemäß § 34 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Dummerstorf, den 25.07.2023