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Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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FNV Drüsewitz

Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Mittleres Mecklenburg

-Flurneuordnungsbehörde-

Az.: 30a/5433.3-72- 31234

Bodenordnungsverfahren:

„Drüsewitz“

Gemeinden:

Selpin, Cammin, Wardow, Stadt Tessin

Landkreis:

Rostock

Öffentliche Bekanntmachung

1.

Ladung zur Erläuterung und Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes

Im Bodenordnungsverfahren „Drüsewitz“ habe ich gemäß § 59 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) mit späteren Änderungen in Verbindung mit § 59 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) mit späteren Änderungen für das Gebiet des Bodenordnungsplanes „Drüsewitz“ folgende Termine festgesetzt, zu dem hiermit alle Beteiligten geladen werden:

  • Termine zur Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes und zur Erläuterung der neuen Flureinteilung

Die Termine finden am

30.09., 01.10., 07.10. und 08.10.2024 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie am

02.10. und 09.10.2024 von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Cammin,

Dammweg 2a, 18195 Cammin

statt.

Jeder Beteiligte und Nebenbeteiligte kann an einem der genannten Termine teilnehmen.

Beteiligte sind:

a)

als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücke,

b)

als Nebenbeteiligte u. a. Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen und von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Nutzung solcher Grundstücke beschränken.

Jedem Teilnehmer wird rechtzeitig vor dem Anhörungstermin der Plantext und ein Auszug aus dem Bodenordnungsplan zugestellt, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Die Erläuterung zum Bodenordnungsplan insbesondere zu den übersandten Auszügen erfolgt im o.g. Termin.

Der Bodenordnungsplan mit Plantext und Anlagen kann außerdem im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, vom 30.09.24 bis 25.10.2024 zu den Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache eingesehen werden.

Der Bodenordnungsplan mit Plantext und Anlagen liegt ebenso in den Räumlichkeiten vom Vermessungsbüro Golnik & Partner, Lise-Meitner-Ring 7, 18059 Rostock vom 30.09. bis 25.10.2024 nach Terminabsprache zur Einsichtnahme aus.

Ich weise darauf hin, dass Widersprüche gegen den bekannt gegebenen Bodenordnungsplan von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses im Anhörungstermin vorzubringen sind (§ 59 FlurbG).

Ich weise auch darauf hin, dass der Wunsch nach Grenzanzeige im Bekanntgabe-/ Erläuterungstermin, spätestens aber schriftlich bis zum 10.10.2024 vorzubringen ist.

Die Grenzanzeigen finden voraussichtlich vom 07.10.24 bis zum 18.10.2024 statt.

Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordert werden.

2.

Ladung zum Anhörungstermin

  • Anhörungstermin zur Entgegennahme von eventuellen Widersprüchen gegen den Bodenordnungsplan

Dieser Termin findet am

29.10.2024, um 10:00 Uhr

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg,

Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, Konferenzraum

statt.

Widersprüche gegen den bekanntgegebenen Bodenordnungsplan sind von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses in diesem Anhörungstermin vorzubringen (§ 59 Abs. 2 FlurbG) - (keine schriftlichen oder mündlichen Widersprüche vor oder nach dem Anhörungstermin).

Beteiligte sind:

a)

als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücke,

b)

als Nebenbeteiligte u. a. Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen und von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Nutzung solcher Grundstücke beschränken.

Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (falls nicht bereits vorhanden). Vollmachtsvordrucke können bei der Bodenordnungsbehörde angefordert werden.

Bützow, den 18.07.2024