Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
zur Vorlage bei den zuständigen Grundbuch-, Kataster- und Vermessungsämtern, den Landkreisen sowie bei andere Ämtern und Gemeinden
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen das Bodenordnungsverfahren „Drüsewitz" mit Beschluss vom 18. Juli 2012 angeordnet.
Das Verfahren umfasst teilweise bzw. alle Flurstücke der Gemarkungen Reddershof, Wohrenstorf/Weitendorf, Prangendorf, Cammin, Goritz, Groß Ridsenow, Drüsewitz und Vilz. Bei Bedarf kann der Anordnungsbeschluss zur Verfügung gestellt werden.
Die Bearbeitung des genannten Bodenordnungsverfahrens wurde an folgende beauftragte Stelle nach § 53 Landwirtschaftsanpassungsgesetz übertragen:
Vermessungs- und Ingenieurbüro
Dipl.- Ing. (FH) Andreas Golnik
Lise-Meitner-Ring 7
18059 Rostock
Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung des Verfahrens durch die LUC sind weitgehende Einsichtnahmen sowie die Fertigung und Übersendung von notwendigen Auszügen aus den Nachweisen von Behörden erforderlich.
Die Ausfertigung und Übersendung der erforderlichen Unterlagen ist gemäß § 62 und § 67 LwAnpG in Verbindung mit § 108 FlurbG gebühren- und kostenfrei.