Titel Logo
Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Schlussfeststellung


Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Mittleres Mecklenburg

- Flurneuordnungsbehörde -

Az.: 30a/5433.3--31220

Bodenordnungsverfahren: „Lieblingshof

Gemeinden:

Dummerstorf, Sanitz

Landkreis:

Rostock

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Bodenordnungsverfahren „Lieblingshof“ mit folgender Feststellung abgeschlossen:

1.

Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.

2.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Gründe

Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.

Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung abzuschließen.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wird nach Erlass der Schlussfeststellung ordnungsgemäß abgeschlossen.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Alle durch die Teilnehmergemeinschaft errichteten Anlagen wurden der Gemeinde Dummerstorf im Bodenordnungsplan eigentumsrechtlich mit ihrer Zustimmung übertragen (§ 42 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Landesbehördenzentrum Haus 1, Blücherstr. 1, 18055 Rostock erhoben werden.

Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft „Lieblingshof“ zu.

Rostock, 04.07.2025