Gemeinde Dummerstorf
über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 *Gewerbegebiet Landweg* Ortsteil Kavelstorf der Gemeinde Dummerstorf
Die Gemeindevertretung Dummerstorf hat in ihrer Sitzung am 07.07.2026 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 37 *Gewerbegebiet Landweg* Ortsteil Kavelstorf aufzustellen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches einschließlich Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet Landweg“ verfolgt die Gemeinde Dummerstorf das Ziel, zusätzliche Gewerbeflächen auf einer bereits versiegelten und bebauten Fläche bereitzustellen und die weitere gewerbliche Entwicklung im Ortsteil Kavelstorf planungsrechtlich vorzubereiten
und zu steuern.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 23/16, 23/18, 64/6, 64/15, 65/5, 65/8 und 65/47 der Flur 1, Gemarkung Kavelstorf mit einer Größe von ca. 15,3 ha.
Der Lageplan ist in der Übersichtskarte dargestellt.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet Landweg“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Dummerstorf, 2026_07_23
Anlage zur Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 *Gewerbegebiet Landweg*
Ortsteil Kavelstorf der Gemeinde Dummerstorf