| Vermessungsobjekt: |
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| Gemeinde: | Dummerstorf; Gemarkung: Dummerstorf; Flur: 2 |
| Flurstücke: | 13/58, 13/165 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22.Mai 2018 (GVOBI.M-V S.193, 204) geändert worden ist durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Eigentümern, Erwerbern und Inhabern grundstücksgleicher Rechte der oben genannten Flurstücke des Vermessungsobjektes, denen die Grenzfeststellung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) des
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Gunnar Weinke
Grabenstr. 16, 18273 Güstrow
während der Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr in der Zeit vom 01.10.2024 bis zum 31.10.2024.
Gegen die Grenzfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:
Güstrow, den 26.08.2024