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Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin (Antrags-Nr. 220516-01)

Vermessungsobjekt:

Gemeinde:

Dummerstorf; Gemarkung: Dummerstorf; Flur: 2

Flurstücke:

13/58, 13/165

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22.Mai 2018 (GVOBI.M-V S.193, 204) geändert worden ist durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Eigentümern, Erwerbern und Inhabern grundstücksgleicher Rechte der oben genannten Flurstücke des Vermessungsobjektes, denen die Grenzfeststellung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) des

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Gunnar Weinke

Grabenstr. 16, 18273 Güstrow

während der Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr in der Zeit vom 01.10.2024 bis zum 31.10.2024.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:

  1. bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist,
  2. die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung als richtig bestätigt.

Güstrow, den 26.08.2024

Gunnar Weinke
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur