Amtliche Bekanntmachung
Die Gemeindevertretung nimmt als Ergebnis der stichprobenweisen Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Dummerstorf durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Dummerstorf den Bestätigungsvermerk vom 24.06.2026 zur Kenntnis.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dummerstorf stellt gemäß § 60 Kommunalverfassung M - V i. V. m. § 42 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M - V für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt fest:
| - | Das Vermögen zum 31.12.2022 beträgt | 99.031.180,36 EUR |
| - | Die Eigenkapitalquote zum 31.12.2022 beträgt | 66,32 % |
| - | Die Gemeinde Dummerstorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. | |
| - | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Liquidität beträgt | 0,00 EUR |
| - | Das Jahresergebnis 2022 nach Veränderung der Rücklagen | 2.711.278,28 EUR |
| - | Die Finanzrechnung weist für 2022 einen Saldo der laufender Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung aus in Höhe von | 640.875,72 EUR |
| - | Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in 2022 beträgt | 0,00 EUR |
| - | Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen in 2022 beträgt | 0,00 EUR |
| - | Die Änderung der liquiden Mittel in 2022 ergibt eine Zunahme in Höhe von | 608.740,20 EUR |
| - | Unter Berücksichtigung des Vortrages der liquiden Mittel des Vorjahres beträgt der Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2022 | 16.126.695,08 EUR |
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf der Grundlage der Prüfungsfeststellungen einen uneingeschränkten Feststellungsvermerk für den Jahresabschluss 2022 und die Anlagen erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sein Prüfungsergebnis in einem abschließenden Bestätigungsvermerk zusammengefasst.
Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 29.04.2026 und am 24.06.2026 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 zu empfehlen.
Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erfolgte am 07.07.2026.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Dummerstorf wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss mit seinen Anlagen sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt vom 17.09.2026 - 25.09.2026 im Rathaus der Gemeinde Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf, Zimmer 1 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beschlussfassung zur Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs. 5, Satz 2 Kommunalverfassung M - V für das Haushaltsjahr 2022 in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dummerstorf am 07.07.2026.
Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung der Gemeinde Dummerstorf für das Haushaltsjahr 2022 und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Dummerstorf zur Entlastung des Bürgermeisters wird die vorbehaltslose Entlastung gemäß § 60 Abs. 5, Satz 2 Kommunalverfassung M - V erteilt.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit gemäß § 60 Abs. 6 Kommunalverfassung M - V öffentlich bekannt gemacht und liegt vom 17.09.2026 - 25.09.2026 im Rathaus der Gemeinde Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf, Zimmer 1 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus.