Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der öffentlichen Sitzung am 14.12.2022 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof beschlossen. Der Teilflächennutzungsplan wird entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard, OT Quastenberg aufgestellt.
Die 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes betrifft die Flurstücke: 55/2, teilweise 58/3, 67/4, teilweise 67/5, teilweise 67/6, teilweise 68/2, teilweise 68/4, 68/5, teilweise 69/1, 69/6, 69/7, 69/9, 70, 73/3, 73/4, 73/5 und teilweise 73/6 der Flur 5, Gemarkung Quastenberg.
| Begrenzt wird die ca. 35.990 m² große Fläche durch: | |
| im Norden: | die südliche Grenze der Flurstücke 67/6, teilweise 67/7, teilweise 68/4, 69/8 und teilweise 69/10 (Gemeindeweg nach Quastenberg) Flur 5, Gemarkung Quastenberg |
| im Süden/Osten: | durch die Landesstraße 33 / Flurstück 71, Flur 5, Gemarkung Quastenberg |
| im Westen: | durch die landwirtschaftliche Betriebsfläche der Flurstücke teilweise 58/3, teilweise 67/5, teilweise 68/2, teilweise 68/4, teilweise 69/1 und teilweise 73/6 Flur 5, Gemarkung Quastenberg |
Der Beschluss vom 14.12.2022 wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.
Burg Stargard, den 15.12.2022
| gez. Lorenz | (Dienstsiegel) |
| Bürgermeister | |
Diese Bekanntmachung erscheint am 28.01.2023 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet auf der Seite der Stadt Burg Stargard.