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Stargarder Zeitung
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilung des Zweckverbandes für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg zu den Preisänderungen der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 01.01.2023

Am 07.12.2022 fand in Gehren die Verbandsversammlung 2022 des Zweckverbandes für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg statt.

Im Rahmen dieser Verbandsversammlung wurde das zu Ende gehende Wirtschaftsjahr ausgewertet und der Wirtschaftsplan 2023 beschlossen.

Im Trinkwasser- und auch im Abwasserbereich waren Preisänderungen notwendig, da dem Verband zukünftig höhere Kosten entstehen, die durch Einnahmen nach den aktuellen Tarifen nicht erwirtschaftet werden können.

Dies resultiert aus den bereits gestiegenen Ausgaben des Zweckverbandes für Strom, Kraftstoffe und Material, um nur einige zu nennen. Diese werden steigen bzw. sind bereits angestiegen. So musste wegen des zum 31.12.2022 auslaufenden Vertrages die Stromversorgung zum 01.01.2023 europaweit neu ausgeschrieben werden. Im Ergebnis dieser Ausschreibung erhöhen sich die Kosten des Stromeinkaufs gegenüber dem bisherigen Preis um das Fünffache.

Die Kalkulationen ab 01.01.2023 sind unter Einbeziehung dieser Kosten erfolgt. Diese machen Preisanpassungen im Trink- und Abwasserbereich notwendig.

Die Auswirkungen der Preiserhöhungen stellen sich für einen 2- und einen 4-Personen-Haushalt wie folgt dar:

Beispiel:

Änderung für einen 2-Personen-Haushalt

(63 m3 Durchschnittsjahresverbrauch)

bis 31.12.2022

ab 01.01.2023

Jahreskosten TW

168,57 €

177,39 €

Jahreskosten SW

332,37 €

394,17 €

Jahreskosten gesamt

500,94 €

571,56 €

Beispiel:

Änderung für einen 4-Personen-Haushalt

(126 m3 Durchschnittsjahresverbrauch)

bis 31.12.2022

ab 01.01.2023

Jahreskosten TW

248,58 €

266,22 €

Jahreskosten SW

508,14 €

602,70 €

Jahreskosten gesamt

756,72 €

868,92 €

Die Verbandsmitglieder des Zweckverbandes haben auf der Verbandsversammlung am 07.12.2022 folgende Preisänderungen mehrheitlich beschlossen:

Trinkwasserentgelt
Schmutzwasserbeseitigungsentgelt
Niederschlagswasserbeseitigungsentgelt
Dezentrale Anlagen

Die beschlossenen Preisänderungen wurden bei der Berechnung der Abschlagszahlungen für 2023 bereits berücksichtigt.

Die am 07.12.2022 beschlossene 1. Änderung der Ergänzenden Bestimmungen des Zweckverbandes für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg zur Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 07.12.2021 und 1. Änderung der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB) des Zweckverbandes für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg vom 07.12.2021 mit dem aktuellen Preisblatt können Sie auf der Internetseite des Zweckverbandes unter www.zvb-strasburg.de oder in der Betriebsstelle der GKU mbH, Wismarer Weg 7 in Strasburg einsehen.

gez. Conrad

Verbandsvorsteher