Seit dem 01.01.2023 ist die neue Straßenreinigungssatzung für Burg Stargard in Kraft. Über folgende Änderungen möchten wir daher informieren:
| • | Mit der überarbeiteten Straßenreinigungssatzung gibt es nur noch 4, statt wie bisher 5 Reinigungsklassen (RKL). Nunmehr obliegen z. B. in der RKL 4 die Reinigung sowie der Winterdienst dem Anlieger, daher auch keine Gebührenpflicht für die Anlieger. |
| • | Einige Straßen wurden anderen Reinigungsklassen zugeordnet, wodurch sich die Reinigungspflichten für die Stadt oder den Anlieger ändern. |
| • | Straßen außerhalb der Ortslage oder Anliegerstraßen werden nicht mehr von der Reinigungssatzung erfasst, da es für diese weder für die Stadt noch für Anlieger Pflichten entsprechend Straßen- und Wegegesetz MV gibt. |
| Reinigung | Winterdienst | |||
| Gehweg | Straße | Gehweg | Straße | |
| 1 | Anlieger | Stadt | Stadt | Stadt |
| 2 | Anlieger | Anlieger | Stadt | Stadt |
| 3 | Anlieger | Anlieger | Anlieger | Stadt |
| 4 | Anlieger | Anlieger | Anlieger | Anlieger |
| Haus-Nr. | Reinigungsklasse | Bemerkungen | ||
| alt | neu | |||
| Quastenberg Siedlung | 3 | - | entfällt, da außerhalb der Ortslage = keine Reinigungsverpflichtungen | |
| Teschendorfer Chaussee (außerhalb Ortslage) | 3 | - | entfällt, da außerhalb der Ortslage = keine Reinigungsverpflichtungen | |
| Godenswege | ||||
| Godensweger Straße | 4 | 1 | Hauptverkehrsstraße - lediglich Reinigung der Gehwege durch Anlieger | |
| Gramelow | ||||
| Kastanienallee | 3 | - | entfällt, da außerhalb der Ortslage = keine Reinigungsverpflichtungen | |
| Lindenhof | ||||
| Lindenhof (Kreisstraße) | 3 | 1 | Hauptverkehrsstraße - lediglich Reinigung der Gehwege durch Anlieger | |
| Quastenberg | ||||
| Quastenberg | 12 - 24 | 3 | 1 | Hauptverkehrsstraße - lediglich Reinigung der Gehwege durch Anlieger |
| Quastenberg | 24a - 28d | 3 | 1 | Hauptverkehrsstraße - lediglich Reinigung der Gehwege durch Anlieger |
| Teschendorf | ||||
| Am Feldrain | 4 | - | entfällt, da außerhalb der Ortslage = keine Reinigungsverpflichtungen | |
| Gramelower Straße | 3 | 1 | Hauptverkehrsstraße - lediglich Reinigung der Gehwege durch Anlieger | |
| Loitzer Straße | 3 | 3 | Winterdienst auf Straße durch Stadt, Reinigungsleistungen durch Anlieger | |
| Teschendorf Siedlung | 4 | - | entfällt gänzlich, da außerhalb der Ortslage = keine Reinigungsverpflichtungen | |
Laut Straßenreinigungssatzung beinhaltet der Reinigungsumfang in den Reinigungsklassen 1 bis 4 die Reinigung der Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils des Gehweges, der durch Kraftfahrzeuge mitbenutzt werden darf, die Reinigung der Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers.
In den Reinigungsklassen 2 bis 4 aufgeführte Straßen beinhaltet zusätzlich die Reinigung der Hälfte der Fahrbahnen einschließlich der Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten.
Bei Straßenzügen, die nicht mehr in der Reinigungssatzung erwähnt sind, handelt es sich meist entweder um Stichstraßen/Sackgassen, denen keine öffentliche Funktion zukommt, oder um Straßen außerhalb der Ortslage. Diese werden durch die Stadt Burg Stargard ausschließlich bei Extremwetterlagen, bezogen auf den Winterdienst, geräumt. Die Straßenreinigungsgebühr wird für diese benannten Straßen nicht erhoben.
Der komplette Satzungstext sowie die dazugehörigen Anlagen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard unter dem Button „Ortsrecht/Satzungen“.
Sollten weitere Fragen bezüglich der Straßenreinigungssatzung auftreten, steht Ihnen Herr Weber unter der Telefonnummer 039603 25333 oder persönlich zu den Sprechzeiten zur Verfügung.