Aufgrund der veränderten Straßenreinigungssatzung für Burg Stargard (gültig ab 01.01.2023) kam es in der Umsetzung teilweise zu Unklarheiten und daher möchten wir nochmal aus aktuellem Anlass über die im Jahr 2022 beschlossenen Änderungen informieren:
• Mit der überarbeiteten Straßenreinigungssatzung gibt es nur noch 4, statt wie bisher 5 Reinigungsklassen (RKL). Nunmehr obliegen z. B. in der RKL 4 der Winterdienst dem Anlieger, daher auch keine Gebührenpflicht für die Anlieger.
• Einige Straßen wurden anderen Reinigungsklassen zugeordnet, wodurch sich die Winterdienstpflichten für die Stadt oder den Anlieger ändern.
| Reinigungsklassen | Winterdienst | ||
| Gehweg | Straße | |
| 1 | Stadt | Stadt | |
| 2 | Stadt | Stadt | |
| 3 | Anlieger | Stadt | |
| 4 | Anlieger | Anlieger | |
In den Reinigungsklassen 1 und 2 sowie an Haltestellen des ÖPNV wird die Verpflichtung
zur Schnee– und Glättebeseitigung nicht übertragen.
In der Reinigungsklasse 3 wird die Schnee– und Glättebeseitigung folgender Straßenteile
auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen:
- Gehwege, einschließlich der gleichzeitig als Radweg gekennzeichneten Gehwege sowie Verbindungs- und Treppenwege. Als Gehweg gilt auch ein begehbarer Seitenstreifen oder ein für die Bedürfnisse des Fußgängerverkehrs erforderlicher Streifen der Fahrbahn, wenn auf keiner Straßenseite ein Gehweg besonders abgegrenzt ist.
- In Bereichen von Querungshilfen, Fußgängerüberwegen und Fußgängerfurten an Lichtsignalanlagen sind fußläufige Querungsmöglichkeiten vom Gehweg bis zur Fahrbahn in einer mind. Breite von 1,00 Metern zu schaffen, auch wenn sich zwischen Gehweg und Fahrbahn ein Radweg befindet.
In der Reinigungsklasse 4 (zusätzlich zu den unter Absatz 2 genannten) wird die Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung auf Straßenflächen auf die anliegenden Grundstückeigentümer übertragen.
Den kompletten Satzungstext sowie die dazugehörigen Anlagen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard unter dem Button „Ortsrecht/Satzungen“. Sollten weitere Fragen bezüglich der Straßenreinigungssatzung auftreten, steht Ihnen aktuelle noch Herr Weber unter der Telefonnummer 039603 25336 oder persönlich zu den Sprechzeiten zur Verfügung. Zukünftig wird Ihnen Frau Müller 039603 25319 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.