Titel Logo
Stargarder Zeitung
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs über die 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB

Geltungsbereich der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 06.12.2023 die 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof mit dem Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht und der Planzeichnung gebilligt und gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard ist gelegen auf den Flurstücken 55/2, teilweise 58/3, 67/4, teilweise 67/5, teilweise 67/6, teilweise 68/2, teilweise 68/4, 68/5, teilweise 69/1, 69/6, 69/7, 69/9, 70, 73/3, 73/4, 73/5 und teilweise 73/6 der Flur 5 der Gemarkung Quastenberg. Das Plangebiet hat eine Größe von 35.990 m².

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind:

im Norden:

die südliche Grenze der Flurstücke 67/6, teilweise 67/7, teilweise 68/4, 69/8 und teilweise 69/10 (Gemeindeweg nach Quastenberg) Flur 5, Gemarkung Quastenberg

im Süden/Osten:

durch die Landesstraße 33 / Flurstück 71, Flur 5, Gemarkung Quastenberg

im Westen:

durch die landwirtschaftliche Betriebsfläche der Flurstücke teilweise 58/3, teilweise 67/5, teilweise 68/2, teilweise 68/4, teilweise 69/1 und teilweise 73/6, Flur 5, Gemarkung Quastenberg

Der Entwurf der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes bestehend aus

der Planzeichnung,

der Begründung,

dem Umweltbericht,

sowie folgender nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

-

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/Kreisplanung Bauleitplanung vom 04.09.2023

-

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) M-V vom 08.09.2023

-

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte 05.09.2023

-

Wasser- und Bodenverband Obere Havel/Obere Tollense vom 30.08.2023

-

eine Stellungnahme aus der Bürgerbeteiligung vom 20.08.2023

liegt

vom 05.02.2024 bis 05.03.2024

in der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

-

Montag:

8:30 - 12:00 Uhr

-

Dienstag:

8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

-

Mittwoch:

8:30 - 12:00 Uhr

-

Donnerstag:

8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

-

Freitag:

8:30 - 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.

Diese Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard www.burg-stargard.de unter der Rubrik Wirtschaft/Auslegungsunterlagen eingestellt.

Hierbei sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Burg Stargard, den 14.12.2023

gez. Tilo Lorenz

(-Siegel-)

Bürgermeister