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Stargarder Zeitung
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard

Geltungsbereich der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs über die 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 19.12.2024 die 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof mit dem Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht und der Planzeichnung gebilligt und gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard ist gelegen auf den Flurstücken 55/2, teilweise 58/3, 67/4, teilweise 67/5, teilweise 67/6, teilweise 68/2, teilweise 68/4, 68/5, teilweise 69/1, 69/6, 69/7, 69/9, 70, 73/3, 73/4, 73/5 und teilweise 73/6 der Flur 5 der Gemarkung Quastenberg. Das Plangebiet hat eine Größe von 35.990 m².

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind:

im Norden:

die südliche Grenze der Flurstücke 67/6, teilweise 67/7, teilweise 68/4, 69/8 und teilweise 69/10 (Gemeindeweg nach Quastenberg) Flur 5, Gemarkung Quastenberg

im Süden/Osten:

durch die Landesstraße 33 / Flurstück 71, Flur 5, Gemarkung Quastenberg

im Westen:

durch die landwirtschaftliche Betriebsfläche der Flurstücke teilweise 58/3, teilweise 67/5, teilweise 68/2, teilweise 68/4, teilweise 69/1 und teilweise 73/6, Flur 5, Gemarkung Quastenberg

Der Entwurf der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes bestehend aus

der Planzeichnung,

der Begründung,

dem Umweltbericht,

sowie folgender nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/Kreisplanung Bauleitplanung vom 04.09.2023 und vom 13.03.2024

-

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) M-V vom 08.09.2023 und vom 16.02.2024

-

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte 05.09.2023 und vom 27.03.2024

-

Wasser- und Bodenverband Obere Havel/ Obere Tollense vom 30.08.2023 und vom 20.02 2024

-

eine Stellungnahme aus der Bürgerbeteiligung vom 20.08.2023 und vom 05.03.2024

liegt

vom 27.01.2025 bis 28.02.2025

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

-

Dienstag:

8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

-

Donnerstag:

8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

-

Freitag:

8:30 - 11:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen sowie auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an beteiligung@ing-oldenburg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hierbei sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Burg Stargard, den 09.01.2025

gez. Tilo Lorenz

(-Dienstsiegel-)

Bürgermeister