Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Stargarder Land werden ab 01.01.2025 ihre öffentlichen Bekanntmachungen nach den gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) nur noch auf der Internetseite der geschäftsführenden Gemeinde, der Stadt Burg Stargard, www.burg-stargard.de veröffentlichen. Die zusätzlichen Internetbekanntmachungen entsprechend BauGB erfolgen über die Internetseite www.bauportal-mv.de.
Alle damit verbundenen Unterlagen und die entsprechenden Bekanntmachungen für eine Öffentliche Auslegung finden Sie wie gewohnt auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard unter https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen.