Die Gemeinde Holldorf, inkl. der Ortsteile Rowa und Ballwitz
sucht zum 01. Mai 2025 in Teilzeitbeschäftigung (20 Std/Woche)
| • | Grünflächenpflege sowie Instandhaltung und Instandsetzung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze, Winterdienst |
| • | Landschafts-, Baum- und Gehölzpflege im gesamten Gemeindegebiet |
| • | Unterhaltung gemeindeeigener Gebäude und Mobiliar |
| • | eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung vorzugsweise als als Straßenwärter/in oder Landschaftsgärtner/in |
| • | Organisationstalent, Entscheidungskraft, Durchsetzungsvermögen und soziale Kompetenz |
| • | handwerkliches Geschick |
| • | Einsatzbereitschaft und körperliche Belastbarkeit, Flexibilität und ein überdurchschnittliches Engagement |
| • | kostenbewustes und selbstständiges Arbeiten |
| • | freundliches und zuvorkommendes Auftreten |
| • | bürgernahes Denken und Handeln |
| • | Bereitschaft zur Rufbereitschaft, Winter- und Wochenenddiensten |
| • | Besitz des Führerscheins der Klassen C, CE und des Kettensägescheins Module A, B und C |
Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schul-, Lehr- und Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsnachweisen) reichen Sie bitte bis spätestens 28.02.2025 bei der
Gemeinde Holldorf
Amt Stargarder Land
Janett Segeth
Mühlenstraße 30
17094 Burg Stargard
Tel: 039603 25310
oder per e-mail an j.segeth@stargarder-land.de ein.
Die durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden von der Gemeinde nicht übernommen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Merkblatt unter https://www.burg-stargard.de/buergerservice/formulare/ zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei Stellenbesetzungsverfahren. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Burg Stargard im Rahmen des Ausschreibungs-/Auswahlverfahrens und bestätigen zugleich die Kenntnisnahme unseres Merkblattes. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.