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Stargarder Zeitung
Ausgabe 2/2023
Rathausinformationen
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Das Bau- und Ordnungsamt informiert

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

wir möchten Sie wie auch in den Jahren zuvor über das alljährliche Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Zeitraum vom 01.03. - 31.03. und 01.10. - 31.10. informieren.

Immer wieder wurden die Regelungen der Pflanzenabfalllandesverordnung M-V (vom 18. Juni 2001), die das Verbrennen bereits als Ausnahmefall beinhaltete, von Grundstücksnutzern ignoriert oder zu großzügig ausgelegt. Grundsätzlich ist laut der Pflanzenabfalllandesverordnung M-V das verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten.

Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn

  • eine Eigenkompostierung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich oder nicht zumutbar ist

  • die Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durch Satzung anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Hinweise:
  • sofern die o.g. Ausnahmen erfüllt sind, können kompostierbare pflanzliche Abfälle jährlich von 01. März bis zum 31. März und vom 01. Oktober bis zum 31. Oktober werktags während 2 Stunden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr verbrannt werden. Werktage sind keine Sonn- bzw. gesetzlichen Feiertage.

  • Pflanzliche Abfälle sind z. B. Baum- und Strauchschnitt, die bei privater Grundstücksnutzung anfallen. Diese Abfälle sind lediglich mechanisch behandelt und ansonsten naturbelassen.

  • Werden abzubrennende pflanzliche Abfälle länger als 5 Tage auf einem Platz gelagert, müssen diese vor dem Verbrennen umgelagert werden.

Es besteht die Möglichkeit in der Zeit vom 01. März 2023 bis zum 31. März 2023 kostenfrei anfallendes schredderfähiges Schnittgut von Gehölzen aus Hausgärten, wie beispielsweise von Obstbäumen, beim Annahmehof in Burg Stargard, Papiermühlenweg 7e, 17094 Burg Stargard freitags zwischen 12:00 bis 17:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr abzugeben. Das Schnittgut muss eine Mindestlänge von 0,5m und einen maximalen Durchmesser von 0,15 m aufweisen. Es wird kein Schnittgut von gewerblichen Unternehmen angenommen.