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Stargarder Zeitung
Ausgabe 2/2023
Rathausinformationen
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Personalausweis abgelaufen? Das müssen Sie beachten!

Ist der Personalausweis Pflicht in Deutschland?

Ja. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Ausweispflicht. Das bedeutet, dass Personen über 16 Jahre einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen müssen - dies ist im § 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) klar geregelt.

Jeder deutsche Bundesbürger ist gesetzlich verpflichtet, sich ausweisen zu können. Das Dokument wird normalerweise jedem deutschen Staatsbürger mit dem Erreichen des sechszehnten Lebensjahres ausgestellt - auf Wunsch der Eltern kann dies allerdings auch früher geschehen.

Gesetzlich gilt aber, dass man im Alter von sechszehn Jahren einen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen muss. Bei Minderjährigen können die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter den Personalausweis beantragen. Wer seinen Personalausweis verloren hat oder wessen Ausweis abgelaufen ist, sollte sich schnellstmöglich um einen neuen Personalausweis kümmern.

Wo beantrage ich den Personalausweis?

Der Personalausweis muss beim Einwohnermeldeamt der Stadt oder Gemeinde beantragt werden, in der die Person mit Hauptwohnsitz wohnt. Der Personalausweis ist für Personen unter 24 Jahren für einen Zeitraum von sechs Jahren gültig. Danach muss dieser neu beantragt werden. Die Gebühr für Personen unter 24 Jahren beträgt 22,80 €.

Für Personen über 24 Jahren ist der Personalausweis hingegen zehn Jahre gültig. Auch nach Ablauf dieser Frist muss ein neues Ausweisdokument beantragt werden. Die Gebühr beträgt 37,00 €.

Bei Erstausstellung oder Verlust eines Dokumentes muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden, um die jeweilige Person eindeutig zu identifizieren. Sollte es sich um eine Verlängerung des Personalausweises handeln, reicht im Normalfall das Vorlegen des alten Ausweisdokumentes. Weiterhin wird ein aktuelles biometrisches Foto benötigt. Im Rathaus Burg Stargard steht hierfür eine Fotokabine bereit, in der gegen eine Gebühr von 10 € Fotos direkt vor Ort erstellt werden können. Einen Termin für die Beantragung bzw. Verlängerung eines Personalausweises wird nicht benötigt und kann während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erfolgen.

Das deutsche Pass- und Meldegesetz regelt, dass Personaldokumente vor Ablauf der Gültigkeit erneuert werden müssen. Eine Missachtung einer solchen Verlängerung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Das Ahnden einer solchen Ordnungswidrigkeit kann durch Bußgelder erfolgen.

Gut zu wissen: Der Umtausch der alten Führerscheine erfolgt nicht beim Einwohnermeldeamt der Stadt und Gemeinden, sondern beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Amt Stargarder Land
Einwohnermeldewesen